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Corona: Schweizer Anlagenbetreiber können Inbetriebnahme verschieben

Im Zuge der Coronapandemie kommt es in der Schweiz zu Verzögerungen bei der Inbetriebnahme von Solaranlagen. Die Investoren machen sich jetzt Sorgen, dass sich die Wirtschaftlichkeit ihrer Systeme verschlechtert. Denn zum 1. April ist eine Absenkung der Einspeisevergütung und des Investitionszuschusses für neue Anlage geplant.

Verspätungen werden akzeptiert

Allerdings gibt es eine Möglichkeit, auch bei verspäteter Inbetriebnahme die bisherige, höhere Förderung zu erhalten. So muss der Anlagenbetreiber die konkrete Situation gegenüber der Pronovo, der schweizerischen Abwicklungsstelle für die Ökostromförderprogramme, schildern. Kann der künftige Anlagenbetreiber nachweisen, dass der Generator aufgrund der verordneten Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus‘ verspätet an Netz geht oder weil wegen der Coronakrise wichtige Komponenten wie Solarmodule oder Wechselrichter nicht lieferbar sind, kann die Absenkung in diesen Fällen verschoben werden.

Verzögerungsgrund nachweisen

Als Nachweise, dass die Verzögerung tatsächlich auf die Pandemie zurückzuführen ist, lässt Pronovo unter anderem Belege von Bestellungen, Auftragsbestätigungen oder Zeitplänen sowie Bescheide über Lieferverzögerungen gelten. Auch offizielle Medienmitteilungen des Bundes oder der Kantone gelten als Nachweis, wenn daraus hervorgeht, dass beispielsweise Handwerker nicht zur Baustelle kommen können. Hier reichen Screenshots und Links der jeweiligen Mitteilung.

In solchen Fällen zahlt Pronovo die höhere Vergütung, auch wenn die Anlage erst Ende April in Betrieb geht. Diese Frist ist weiter verlängerbar, wenn der Kampf gegen den Coronavirus bis dahin immer noch andauern sollte. Die konkrete Vorgehensweise für solche Fälle finden Sie auf der Internetseite von Pronovo.

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