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EEG-Clearingstelle

„Drei Jahre für ein einziges Votum“

Sie sind als Projektentwickler tätig. Was genau bietet die Unternehmensgruppe Privates Institut an?

Thomas Schoy: Die Unternehmensgruppe plant, baut, parzelliert Solarparks, verkauft die Parzellen an Anleger und übt die kaufmännische und technische Betriebsführung aus.

Seit wann sind Sie in der Branche tätig?

Unsere Gruppe ist inzwischen über 30 Jahre alt. Die Erfahrung als Bauträger im hochwertigen Denkmalschutz hat uns sehr geholfen, als wir vor mehr als 15 Jahren mit der Entwicklung, der Konzeption, Errichtung und der kaufmännischen und technischen Verwaltung von Photovoltaikprojekten begonnen haben.

In welcher Region entwickeln Sie Ihre Projekte?

Aufgrund unseres Konzeptes der einzelunternehmerischen Investition, das die Möglichkeiten steuerlicher Spielräume für mittelständische Unternehmer für unsere Kunden nutzbar macht, bewegen wir uns mit unseren Projekten ausschließlich in Deutschland. Aktuell beläuft sich die Zahl der einzeln lauffähigen Photovoltaikanlagen auf über 500 bundesweit. Seit zirka zwei Jahren machen wir über Schwarmfinanzierung für die Bürger vor Ort auch Engagements ab 500 Euro möglich.

Wie groß sind die Anlagen durchschnittlich?

In den ersten Jahren haben wir ausschließlich Aufdachanlagen projektiert. Sie halfen bei der Finanzierung aufwendiger Asbestsanierungen von Dächern, denn die Einmalpachtzahlung deckte in der Regel deren Kosten. Je nach Konzept sparen die Eigentümer zusätzlich den Bezug von teurem Netzstrom. Deshalb liegt die durchschnittliche Anlagengröße je Dachstandort nur bei rund 350 Kilowatt.

Befassen Sie sich auch mit Anlagen auf Freiflächen?

Mittlerweile haben wir unseren Fokus auf Freiflächenanlagen mit Anlagengrößen zwischen zehn und 20 Megawatt gelenkt. Davon befinden sich derzeit 480 Megawatt in den verschiedenen Phasen der Bauleitplanung. Ihre Umsetzung steht in den nächsten Jahren Schritt für Schritt an. Dabei hoffen wir auf verbesserte Bedingungen im Genehmigungsverfahren, das bis dato unglaublich hohen Aufwand an Mensch und Zeit bedeutet.

Sie haben bei der Clearingstelle EEG ein Verfahren angestrengt, um einen wichtigen Sachverhalt zu klären. Es ging um die Auszahlung der Marktprämie an die Käufer von Teilstücken eines Solarparks. Was genau war das Problem?

Einige Netzbetreiber wollen bis heute nicht akzeptieren, dass mehrere Betreiber an einem Standort über eine Messstelle gezählt und auch quotal durch den Netzbetreiber abgerechnet werden. Sie unterstellen, dass die einzelnen Investoren eben nicht als individuelle Betreiber zu sehen sind, sondern als GbR fungieren.

Wie lautete das Votum der Clearingstelle?

Die Clearingstelle hat eindeutig klargestellt, dass unsere Kunden eben nicht als Mitunternehmer, sondern als Einzelunternehmer und damit als individuelle Betreiber anzusehen sind. Demzufolge muss sie der Netzbetreiber quotal abrechnen.

Wie lange hat das Verfahren gedauert? Wie waren die Schritte von der Einreichung bis zum Votum?

Erster Schritt: Der Geschäftsführer des Netzbetreibers musste sich bereit erklären, den Antrag auf Einleitung eines Votumsverfahrens als Anspruchsgegner zu unterzeichnen. Im zweiten Schritt haben wir den Antrag bei der Clearingstelle eingereicht. Das war im Juli 2019. Im Dezember 2019 kam die Rechnung für die Durchführung des Verfahrens durch Clearingstelle. Anfang März 2020 haben wir den Entwurf des Tatbestands von der Clearingstelle erhalten, mit der Bitte um Anpassungen oder Korrekturen. Sofort am Folgetag haben wir und unsere Kanzlei reagiert und die gewünschte Anpassung geliefert. Anschließend passierte eine Weile nichts. Stillstand.

Wie ging es weiter?

Es kam die Mitteilung der Clearingstelle, dass das Verfahren offiziell eröffnet wurde. Einige Rückfragen konnten wir im Dezember 2020 klären. Das war der sechste Schritt. Im Februar 2021 dann haben wir richterliche Hinweise bearbeitet. Erneut verging ein halbes Jahr, bis uns im September 2021 die Mitteilung erreichte: Das Verfahren wird voraussichtlich im November 2021 abgeschlossen. Es dauerte jedoch noch ein bisschen länger. Im März 2022 haben wir weitere Rückfragen geklärt, die sich bei der Clearingstelle ergaben. Das Votum erging schließlich im Juni 2022.

Drei Jahre, um eine einzige Frage zu klären. Wie viele Ordner füllt der Vorgang bei Ihnen?

Inzwischen liegen der Schriftverkehr und die Dokumente allesamt elektronisch vor. Somit können wir die Zahl der Ordner nicht mehr ermitteln. Aber es waren etliche Schreiben, so viel steht fest.

Wie viel Aufwand und Geld hat Sie das Verfahren bislang gekostet?

Den internen und externen Bearbeitungsaufwand würde ich auf rund 50 Stunden veranschlagen. Die externen Kosten belaufen sich auf mehr als 5.000 Euro.

Nun haben Sie ein Votum, das die Netzbetreiber in Ihrem Sinne verpflichtet, mit den Anteilseignern der Solarparks abzurechnen. Klappt das nun vonseiten der Netzbetreiber?

Beide Parteien haben sich gemäß der Verfahrensordnung dazu verpflichtet, „das Votum der Clearingstelle untereinander unmittelbar an(zu)wenden und um(zu)setzen …“ Aber bis heute wird die quotale Abrechnung weder im konkreten noch in den übrigen Fällen mit anderen Netzbetreibern umgesetzt.

Das Gespräch führte Heiko Schwarzburger.

Blog des Chefredakteurs

Netzanschluss von Solarparks: großes Risiko für Investoren

Ein Urteil des Bundesgerichtshofs stellt klar: Um die erneuerbaren Energien anzukurbeln, brauchen Netzbetreiber, Investoren und Projektierer rechtliche Sicherheit bei der Planung und Installation der Solarprojekte. Sicherheit bedeutet: Während der Planung muss klar sein, wo die Anlage ans Stromnetz angeschlossen wird.

In der früheren Energiewirtschaft war die Sache einfach: Bevor ein neues Kraftwerk gebaut wurde, wurde ein Anschlusspunkt an die Stromtrassen bestimmt. Dorthin wurde das Umspannwerk gesetzt.

Nun mehren sich erneuerbare Kraftwerke, die vor allem in Niederspannung und Mittelspannung einspeisen. Ein mit der KraftNAV vergleichbares Reservierungsverfahren für erneuerbare Energien? Fehlanzeige! Das Verfahren, wie Projektierern von Solarparks der Netzanschluss zugewiesen wird, ist bislang unzureichend geregelt. Offen ist vor allem, ob überhaupt und wann der Solarprojektierer eine verbindliche Zusage bekommt – und wie lange sie gültig ist. (Gekürzt.)

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