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Alle Artikel zum Thema Umsatzsteuer

 Die Steuerbefreiung kann wie ein eigenständiges Förderprogramm wirken.

Österreich: Infobroschüre zur Steuerbefreiung von Photovoltaikanlagen erschienen

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In Österreich gilt seit diesem Jahr ein Nullsteuersatz für kleinere Solaranlagen. Sämtliche Details dazu hat PV Austria in einer Handreichung zusammengetragen.

 Noch stehen die österreichischen Förderregeln für dieses Jahr nicht fest. Die ersten Fördertermine sind aber schon bekannt.

Wien legt Entwurf für diesjährige Solarförderung vor

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Die österreichische Regierung hat Vorschläge für die Unterstützung von Photovoltaikanlagen vorgelegt. Welche Verbesserungen liegen auf dem Tisch?

Klimaschutz- und Energieminsterin Leonore Gewessler (rechts im Bild) gibt unter anderem die Steuerbefreiung für Solaranlagen bekannt. Links neben ihr: Bundeskanzler Karl Nehammer, Vizekanzler Werner Kogler und Arbeitsminister Martin Kocher.

Wien streicht Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen

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Die österreichische Bundesregierung schafft zum Jahreswechsel die Umsatzsteuer ab, die bisher für den Kauf und die Installation von Solaranlagen anfällt. Für die Photovoltaikbranche wird damit eine schon lange geforderte Maßnahme umgesetzt.

Das BMF bietet den Download des Schreibens im Internet an.

Finanzämter präzisieren Mehrwertsteuersatz von null Prozent

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Seit Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik für Privatleute, auf Wohnhäusern oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent. Nun hat das Bundesfinanzministerium geklärt, wie die neuen Regelungen anzuwenden sind.

Für den selbst verbrauchten Solarstrom gelten inzwischen unterschiedliche Umsatzsteuerregelungen.

Fachfrage: Müssen Anlagenbetreiber weiterhin Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch bezahlen?

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Die Einkommenssteuer für den Verkauf von Solarstrom ist weggefallen. Doch wie sehen die Regelungen für die Umsatzsteuer aus – sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen?

Montage einer Solaranlage auf dem Flachdach.

Fiskus: Deutliche Erleichterungen für Anlagen bis 30 Kilowatt

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Jahressteuergesetz: Lange wurde es diskutiert. Aber der Bundestag hat es abgesegnet: Anlagen bis 30 Kilowatt für private Nutzung werden mit null Prozent Mehrwertsteuer belegt. Und die Einkommenssteuer entfällt, auch für Bestandsanlagen. Für die Installateure ändert sich wenig.

Die Berliner Firma Parkstrom entwickelt Ladekonzepte für Unternehmen und Kommunen.

„Giro-E statt EMP“

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Umsatzsteuer ▪ Wer eine Ladesäule betreibt und den Strom an Dritte verkauft, ist gewerblich tätig. Rechtsanwalt Dr. Andreas Zumschlinge vom Berliner Dienstleister Parkstrom erläutert die Fallstricke und praktische Lösungen. Ein Interview





Der Beratungsbedarf steigt: Der Einbau eines Stromspeichers erhöht die Unabhängigkeit des Endkunden.Er fordert jedoch auch den Installateur, der die Investition gut begründen muss.

Mit offenen Karten

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Wirtschaftlichkeit — Der Markt für Stromspeicher gilt als aussichtsreich. Die Preise für die Solarakkus fallen – und zwar dramatisch. Ob die Systeme wirklich ökonomisch sind, entscheidet sich in derAnwendung. Denn es kommt nicht nur auf die Technik an. Heiko Schwarzburger