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Wien legt Entwurf für diesjährige Solarförderung vor

Mit reichlich Verzögerung hat das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt und Energie endlich einen Entwurf vorgelegt, wie die Förderung von Photovoltaikanlagen in Österreich in diesem Jahr aussehen soll. Damit wird nun für die Branche klarer, mit welcher Unterstützung die Investoren in Solaranlagen 2924 rechnen können. Der Entwurf enthält sowohl Termine und Höhen von Förderungen mittels Investitionszuschuss als auch die Ausschreibungstermien für Marktprämien für große Solaranlagen.

Baubeginn auch vor Förderantrag möglich

So wird die erste Förderrunde für die Investitionszuschüsse bereits am 8. April 2024 starten. Die erste Auktion von Marktprämien wird am 14. Mai 2024 starten. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt das Tempo bis zur Endgültigen Festlegung der Regelungen beschleunigen. Allerdings ist ab diesem Jahr vorgesehen, dass die Förderung auch beantragt werden kann, wenn der Bau der Anlage bereits begonnen hat. Bisher musste der Antrag vor Projektbeginn gestellt werden. In Zukunft muss die Förderung vor der Inbetriebnahme der Anlage beantragt werden.

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Fördersätze sollen sinken

Diese Regelung stößt beim Branchenverband auf Unterstützung. Auch die Tatsache, dass die Regelungen dieses Jahres auf für 2025 gelten sollen, sieht PV Austria positiv. Auf Kritik stößt allerdings die Absenkung der Fördersätze. „Wir sind vorsichtig zurückhaltend, ob die gesenkten Fördersätze ausreichen, um die Entwicklung neuer Projekte anzureizen“, sagt Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria. „Vor allem bei der Marktprämienförderung wurden bereits im letzten Jahr nur rund 35 Prozent der ausgeschriebenen Fördervolumen beantragt. Reduzierte Fördersätze werden diesem Trend wohl nicht gegensteuern. Erfreulich ist aber, dass die nicht genutzten Volumen dieses Jahr zusätzlich zur Verfügung stehen“, betont Herbert Paierl.

Umsatzsteuerbefreiung ohne Förderantrag

Eine weiter Neuerung gilt für dieses Jahr schon. Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 Kilowatt sind von der Umsatzsteuer befreit – auch ohne Antragstellung für eine Fördeurung. Der Rechnungsbetrag reduziert sich automatisch. Damit sind diese auch komplett ohne Förderung wirtschaftlich, wenn der Generator vor allem zum Eigenverbrauch genutzt wird. Voraussetzung ist, dass die Anlagenanbieter diese Umsatzbefreiung auch weitergeben und sie nicht in Form von höheren Anlagenpreisen wieder absorbieren. (su)

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