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Centrosolar beantragt Schutzschirmverfahren

Die Umsätze im Jahr 2013 bleiben beim Münchener Solarsystemanbieter hinter den Erwartungen des Restrukturierungsplans zurück. Ein Umsatzeinbruch von rund 40 Prozent zwingt die Centrosolargruppe ein Schutzschirmverfahren in Eigenregie zu beantragen.

Die Unternehmensführung des Solarsystemanbieters Centrosolar stellte beim zuständigen Amtsgericht Hamburg einen Antrag auf Einleitung eines Schutzschirmverfahrens in Eigenregie, teilt das Unternehmen heute mit. „Wir haben in den letzten Monaten sehr intensiv an einer Entschuldung und einer bilanziellen Sanierung der Centrosolar im laufenden Betrieb gearbeitet, sagte der Vorstandsvorsitzende Alexander Kirsch. Die Erholung trete allerdings später ein als ursprünglich erwartet. „Deswegen sind wir zu dem Schluss gekommen, die Sanierung einzelner Gruppengesellschaften durch Anwendung des Schutzschirmverfahrens und dessen erweiterter Möglichkeiten zu beschleunigen und zu verstärken.“

Im dritten Quartal 2013 erzielte das Unternehmen nach vorläufigen Berechnungen einen Umsatz von 27,5 Millionen Euro. Ein Umsatzeinbruch von 40 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, in dem rund 46 Millionen Euro verdient wurden. Der Wert lag auch unterhalb der für den Restrukturierungsplan zugrunde gelegten Erwartung. In den ersten neun Monaten seien 85 Millionen Euro verdient worden, im Vorjahreszeitraum waren es noch 145 Millionen. Das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) lag im dritten Quartal bei minus 4,4 Millionen Euro und in den ersten neun Monaten minus 18,2 Millionen Euro. Insbesondere die zum Segment „Integrated Systems“ zugehörigen Einzelgesellschaften hätten ein enttäuschendes Betriebsergebnis verzeichnet.

Betrieb soll fortgesetzt werden

Durch eine Bestätigung des Schutzschirmverfahrens kann die Unternehmensleitung ihren Job fortsetzen. Der Betrieb an den Standorten Hamburg, Paderborn, Kempten und München soll „uneingeschränkt“ fortgeführt werden. Gleiches gilt auch für die Produktion im Werk in Wismar. Auch alle anderen in- und ausländischen Tochtergesellschaften arbeiten ebenfalls uneingeschränkt weiter und nehmen nicht am Verfahren teil. Für die Tochterunternehmen, Renusol, Centrosolar America und Centroplan bestehe keine Notwendigkeit für ein Schutzschirmverfahren, sie würden profitabel arbeiten, teilte das Unternehmen mit.

Während der auf drei Monate befristeten Phase des „Schutzschirms“ sind die im Schutzschirm befindlichen Firmenteile Centrosolar AG und Centrosolar Sonnenstromfabrik GmbH vor Vollstreckungen der Gläubiger geschützt und bleiben damit handlungsfähig. (nhp)