Gute Nachrichten sind im Jahr 2026 rar gesät. Aber hier kommt eine: Die Kapazität stationärer Stromspeicher hat sich in nur fünf Jahren mehr als verfünffacht. Nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) sind inzwischen rund 2,4 Millionen Batteriespeicher hierzulande in Betrieb. Zumeist wurden sie in Kombination mit einer Photovoltaikanlage installiert, um den selbst erzeugten Solarstrom rund um die Uhr nutzen zu können – diese Nachricht ist sogar noch besser. Denn die Puffer werden künftig dringend gebraucht.
In Summe betrage die Gesamtspeicherkapazität damit bereits deutlich über 25 Gigawattstunden. Das reicht rechnerisch, um den durchschnittlichen privaten Tagesstromverbrauch von über drei Millionen Haushalten mit zwei Personen zu speichern. Nach Einschätzung des BSW-Solar müsste der jährliche Ausbau der Pufferkapazitäten jedoch mehr als verdoppelt werden, um die Stromversorgung in den kommenden Jahren effizient und weitestgehend vollständig auf Ökostrom umzustellen.
Notstromversorgung bereitstellen
Dafür müssen die regulatorischen Rahmenbedingungen weiter verbessert werden. Denn Batteriespeicher sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende. Sie bringen die Stromerzeugung mit dem Stromverbrauch in Einklang, kappen Stromspitzen in der Mittagszeit, reduzieren den Netzausbaubedarf und können auch zur Notstromversorgung eingesetzt werden
Doch trotz der Zuwächse in den letzten Jahren befindet sich der Speicherausbau hierzulande nach Einschätzung von Energieexperten nicht auf der Zielgeraden. Auch der BSW-Solar fordert, die installierte Batteriespeicherkapazität bis 2030 auf rund 100 Gigawattstunden zu vervierfachen.
600.000 neue Heimspeicher
Nach einer ersten Bilanz des BSW-Solar waren 2025 knapp 600.000 neue stationäre Batteriespeicher mit insgesamt rund 6,5 Gigawattstunden neu am Stromnetz – ein Plus gegenüber dem Vorjahr 2024 von rund fünf Prozent. Während die Nachfrage nach Heimspeichern gegenüber 2024 um rund acht Prozent zurückging, boomte der Markt für neu installierte Großbatteriespeicher der Megawattklasse. Er konnte sich nach Verbandsangaben mehr als verdoppeln. Ein Kapazitätsplus in Höhe von immerhin rund 30 Prozent verzeichneten 2025 neu installierte Gewerbespeicher.
Auch für das Jahr 2026 erwartet der BSW-Solar ein weiteres Marktwachstum bei Großspeichern. Im Heimsegment werde die weitere Investitionsbereitschaft stark von der Weiterentwicklung des regulatorischen Rahmens für die Photovoltaik und für Wärmepumpen abhängen.
Speicherbau und Betrieb vereinfacht
„Damit Speicher ihr volles Potenzial entfalten können, sollten Netzanschlussverfahren beschleunigt werden und Netzentgeltregeln künftig Anreize zur Systemdienlichkeit enthalten“, erklärt BSW-Solar-Chef Carsten Körnig. Zudem müssten schnell Prozesse geschaffen werden, die massengeschäftstauglich sind, unter anderem durch Digitalisierung bei den Netzbetreibern, und Speicher sollten in den Redispatch integriert werden.
Die Klarstellung, dass Batteriespeicher nicht unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung (KraftNAV) fallen, beseitigt zudem eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Branche. Im Januar 2026 liegen allein den deutschen Übertragungsnetzbetreibern über 500 Anschlussanträge für Großbatteriespeicher mit einer kumulierten Leistung von mehr als 200 Gigawatt vor.
Neues Verfahren für Netzanschlüsse
Für über 40 Gigawatt haben die vier Übertragungsnetzbetreiber insgesamt Zusagen erteilt. „Ein Festhalten an der KraftNAV für Batteriespeicher und damit am Prinzip des Windhundrennens hätte bedeutet, dass andere Anschlussinteressenten wie Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren über Jahre keine Chance auf einen Netzanschluss gehabt hätten, weil diese Anschlüsse durch Zusagen für noch mehr Großbatteriespeicher blockiert gewesen wären“, betont 50Hertz-Chef Stefan Kapferer. Die Übertragungsnetzbetreiber planen, bald ein modernes Verfahren vorzustellen, das nach Projektreife priorisiert und nicht nach dem Posteingangsstempel des Antrags.
Der Energiekonzern EnBW hat bereits die finale Investitionsentscheidung für den Großspeicher im Energiepark Philippsburg getroffen. Hier läuft seit 2017 und 2020 der Rückbau der beiden Kernkraftwerksblöcke. Auf einem benachbarten Teil des Energieparks hat Übertragungsnetzbetreiber Transnet BW ein großes Gleichstrom-Umspannwerk errichtet.
Puffer für 800 Megawattstunden
Dieser sogenannte Konverter ist Teil der neuen Gleichstromverbindung Ultranet und soll künftig Windstrom aus Norddeutschland in den Südwesten der Republik liefern. Mit einer Leistung von 400 Megawatt und einer Kapazität von 800 Megawattstunden entsteht dort einer der größten Batteriespeicher Deutschlands – ohne staatliche Förderung. Im Frühjahr soll der Bau starten, die Inbetriebnahme ist für Ende 2027 geplant.
Bereits vor dem Jahreswechsel sind einige für die Branche hilfreiche Neuregelungen für den Bau und Betrieb von Stromspeichern in Kraft getreten. So wird in Zukunft den Energiespeichern generell mehr Bedeutung beigemessen. So stellt die Neuregelung im Paragraf 11c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) klar, dass der Bau von Energiespeicheranlagen gegenüber anderen Schutzgütern Vorrang genießt. Damit wird es prinzipiell einfacher, auch große Energiespeicher zu errichten.
Änderungen im Baugesetz
Um dies in die Realität umsetzen zu können, hat der Bundestag bereits Ende 2025 auch das Baugesetzbuch entsprechend angepasst. Denn die Stromspeicher wurden in die Liste der zulässigen Bauvorhaben im Außenbereich nach Paragraf 12 Baugesetzbuch (BauGB) aufgenommen.
Speicher gehören dazu, wenn sie eine Leistung von mindestens vier Megawatt haben. Dies ist wenig problematisch, weil heutzutage kaum noch Großspeicher unter dieser Leistungsgrenze für die Lieferung von Systemdienstleistungen errichtet werden. Da die Speicher in Kombination mit einem Solar- oder Windpark ohnehin im Absatz 11 des gleichen Paragrafen geregelt sind, ist deren Zulassung als Projekt im Außenbereich uneingeschränkt möglich.
Als Bremse bei der Standortsuche für Großspeicher könnte sich die Regelung auswirken, dass diese im Außenbereich nur im räumlichen Zusammenhang mit Umspannanlagen gebaut werden dürfen. Dies kommt zu der vorgegebenen Mindestleistung als Kriterium noch hinzu.
Mit Umspannwerk kombinieren
Konkret dürfen sie nicht in mehr als 200 Metern Entfernung zu einem Umspannwerk oder zu einem laufenden oder stillgelegten Kraftwerk stehen. Das Kraftwerk muss dabei eine Mindestleistung von 50 Megawatt haben. Zusätzlich darf der Stromspeicher nicht mehr als 50.000 Quadratmeter Platz in Anspruch nehmen. Außerdem darf die Gesamtfläche des Speichers nicht mehr als ein halbes Prozent der Gesamtfläche der Gemeinde umfassen, in der er gebaut wird.
Bei einem Platzbedarf von rund 50 bis 70 Quadratmetern pro Megawatt inklusive Sicherheitsabständen und Verkehrsflächen ist der Bau auf 700 Megawatt bis ein Gigawatt Speicherleistung pro Projekt gedeckelt. Enger könnte es für kleinere Ortschaften werden. Denn durch die Begrenzung könnten nur Ortschaften mit einer Gemeindefläche von mindestens zehn Quadratkilometern die volle Leistung installieren.
Stromsteuer nur einmal zahlen
Immerhin werden Speicher in Zukunft wirtschaftlich auf eine stabilere Grundlage gestellt. Denn über eine Steuerrechtsänderung werden die Speicher grundsätzlich von der doppelten Zahlung von Stromsteuer befreit. Voraussetzung ist, dass der Großspeicher von einem Verteilnetzbetreiber betrieben wird. Denn dann gilt er als Teil des Verteilnetzes und nicht mehr als eigenständige Anlage.
Obwohl die neuen Regelungen die Genehmigung und den wirtschaftlichen Betrieb verbessern, ist der Ausbau längst noch kein Selbstläufer. Denn den neuen Speicherprojekten droht weiterhin die Doppelbelastung mit Netzentgelten ab April 2029. Die Bundesregierung müsste bis dahin eine Befreiung oder mindestens eine Verlängerung der derzeit geltenden Regelung beschließen.
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Voltfang
Großspeicher stabilisiert Stromnetz in NRW
Speicherhersteller Voltfang hat in Alsdorf einen Batteriespeicher mit 20 Megawattstunden installiert. Das Projekt wurde für Icecreek Energy umgesetzt, die das Speicherkraftwerk betreibt. Nach Angaben der Unternehmen handelt es sich um eines der größten netzdienlichen Speicherprojekte in Nordrhein-Westfalen. Der Großspeicher liefert 20 Megawattstunden und verfügt über eine Leistung von 9,5 Megawatt.
Der Batteriespeicher ist direkt ans Mittelspannungsnetz des lokalen Verteilnetzbetreibers Regionetz angebunden. Das System kann jährlich mehr als 2.000 Haushalte mit Strom versorgen. Darüber hinaus übernimmt der Speicher zentrale netzstabilisierende Aufgaben. Dazu zählen die Bereitstellung von Regelenergie, Flexibilität bei Preisvolatilitäten am Strommarkt sowie das lokale Engpassmanagement im Verteilnetz.
Durch eine im Jahressteuergesetz 2024 vorgesehene Regelung sollen 90 Prozent der Gewerbesteuereinnahmen aus Energiespeicheranlagen bei der Standortkommune verbleiben. Diese zusätzlichen Einnahmen können laut Mitteilung gezielt in soziale Einrichtungen und Pflichtaufgaben investiert werden. Auch der Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur vor Ort kann damit kofinanziert werden.
Voltfang
BESS-Co-Location-Index
Vergleichsinstrument für Speicher an Solarparks
BET und Energy2Market haben gemeinsam den BESS-Co-Location-Index entwickelt. Das Instrument bewertet das Mehrerlöspotenzial von Batteriespeichersystemen, die an Solaranlagen am selben Standort betrieben werden. Hintergrund ist, dass Betreiber und Projektierer von Solaranlagen mit sinkenden Marktwerten und geringeren Marktprämien konfrontiert sind.
Gleichzeitig werden Netzanschlüsse zunehmend knapp. Die Kombination (Co-Location) von Solaranlage und Batteriespeicher gilt als eine zentrale Maßnahme, um das Ertragspotenzial zu stabilisieren und Netzanschlüsse effizienter zu nutzen. Besonders durch eine Überbauung des Netzanschlusses, bei der die installierte Solaranlagenleistung die verfügbare Netzanschlussleistung übersteigt, lassen sich zusätzliche Erlöspotenziale erschließen.
Der neue Index bietet eine neutrale Bewertung und ermöglicht es, verschiedene Projektparameter und Speichergrößen auf Basis realer, historischer Marktpreise zu analysieren und zu vergleichen. Nutzer können die Speicherleistung, die Speicherkapazität und die Größe des Netzanschlusses variieren. Zudem lassen sich drei Varianten des Paragrafen 19 im EEG vergleichen: Grünstromspeicher, Graustromspeicher und Mischstromspeicher.
https://www.bet-consulting.de/bess-co-location-index
Energy-Sharing
Solarstrom künftig direkt im Quartier nutzbar
Betreiber von Photovoltaikanlagen können ihren lokal erzeugten Solarstrom künftig direkt mit Nachbarn oder sogar der gesamten Straße teilen. Die bisher erforderliche Registrierung als Stromlieferant sowie zahlreiche Pflichten wie Bilanzkreisauflagen und Liefergarantie entfallen. Denn der Bundestag hat den neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Damit setzt die Politik einen Teil der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU in deutsches Recht um. Stattdessen genügt nun eine vereinfachte Vereinbarung zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer, die die Lieferung und das gesellschaftsrechtliche Verhältnis regelt. Reststromverträge für den nicht durch Solarstrom gedeckten Verbrauch müssen die Abnehmer selbst abschließen.
Ab Juni 2026 sind Verteilnetzbetreiber verpflichtet, Energy-Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes zu unterstützen. Ab Juni 2028 gilt dies auch gebietsübergreifend. Große Unternehmen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Hauseigentümer erhalten Unterstützung und Tipps von Gebäudeenergieberatenden sowie den regionalen Netzwerken.