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Keine Solarparks auf Ackerflächen

Die Bundesnetzagentur hat nun die fünfte Ausschreibung für Freiflächenanlagen eröffnet. Es werden 125 Megawatt Photovoltaikleistung gesucht. Bis zum 1. August können die Angebote eingereicht werden. Projekte auf Ackerflächen wird es aber nicht geben.

„In dieser Runde beträgt das vorgegebene Ausschreibungsvolumen erneut 125 Megawatt“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Er ergänzt: „Die Möglichkeit, Gebote für Projekte auf Ackerflächen abzugeben, besteht in dieser Runde nicht mehr, da wir das jährliche Kontingent von zehn Zuschlägen auf solche Gebote bereits in der ersten Runde des Jahres ausgeschöpft haben.“ Allerdings seien weiter Gebote für Flächen möglich, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben stünden.

Der durch Verordnung vorgegebene Höchstwert liegt wie bei der vierten Runde weiterhin bei 11,09 Cent pro Kilowattstunde. Die Zuschlagswerte werden in der fünften Ausschreibungsrunde erneut im Gebotspreisverfahren ermittelt. Demnach entspricht die Höhe des Zuschlags dem jeweils im Gebot genannten Wert. Bieter können ihre Gebote plus der beizufügenden Unterlagen bis zum 1. August 2016 abgeben - entscheidend ist der Zugang bei der Bundesnetzagentur. (N. Petersen)

Weitere Informationen zur fünften Ausschreibungsrunde finden sich unter www.bundesnetzagentur.de/ffav16-2.
Hintergrundinformationen sind unter www.bundesnetzagentur.de/ee-ausschreibungen veröffentlicht.