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Eltif 2.0: „Das Tor für Investitionen ist weit geöffnet“

Investitionen in Solarprojekte erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Wie bewerten Sie diese Entwicklung?

Ludger Wibbeke: Das System der Stromerzeugung wird vollkommen umgebaut, es hat mit den alten Strukturen beinahe nichts mehr gemein. Neben Solar- und Windparks geht es vor allem auch um große Batteriespeicher und intelligente Netzwerktechnik. Dafür bereiten wir uns gerade intensiv vor, um hierfür neue Fonds aufzulegen.

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Haben Sie konkrete Projekte für Großspeicher in der Planung?

Im Dezember 2023 wurde Europas größter Solarpark südlich von Leipzig in Betrieb genommen, der Energiepark Witznitz mit 650 Megawatt. Diese Anlage hat die Signal Iduna über uns finanziert. Jetzt wird diskutiert, dort auch Großspeicher zu installieren, zur Ergänzung der Solarfelder.

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Erkennen Sie wachsende Nachfrage nach Anlagemöglichkeiten in der Solarbranche?

Bei uns laufen solche Investitionen unter dem Stichwort Infrastruktur, in Abgrenzung beispielsweise zu Immobilienfonds. In beiden Segmenten wirken sich zurzeit die hohen Zinsen als Hemmnis aus. Die Investoren halten sich zurück, dadurch werden deutlich weniger Fonds aufgelegt. Das betrifft leider auch die Fonds zur Finanzierung von Infrastrukturprojekten. Wir sind gespannt wie die neue Bundesregierung hiermit umgeht. Trotz der riesigen Volumen der sog. Sondervermögen wird privates Kapital weiterhin benötigt werde.

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Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgen die Investitionen?

In Deutschland ist das Kapitalanlagengesetzbuch maßgeblich, abgekürzt KAGB. Es bestimmt, nach welchen Regeln und für welche Zwecke privates Kapital in Fonds angelegt werden darf. Dass privates Kapital über spezielle Fonds beispielsweise in Solarkraftwerke oder Großbatterien fließen darf, ist noch relativ neu. Das wird auch zuletzt durch die Reform des European Long-Term Investment Fund der EU möglich, kurzerhand als Eltif 2.0 bezeichnet.

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Was genau verbirgt sich dahinter?

Mit Eltif 2.0 bietet die EU – und damit auch Deutschland – einen Filter, der die Anlagemöglichkeiten von privatem Kapital erweitert. Die Eltif 2.0-Verordnung trat im Januar 2024 in Kraft, schon im Februar wurden die deutschen Regeln entsprechend veröffentlicht. Die deutsche BaFin hat die neuen Regeln aus Brüssel faktisch komplett übernommen. Dieser Verzicht aus das deutsche Goldplating gab es so noch nie, Nun können private Anleger auch in Infrastruktur investieren, zum Beispiel in Projekte der Energiewende. Zudem gibt es einige Erleichterungen für Eltif-Fonds.

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Welche Erleichterungen sind besonders wichtig?

Durch den Eltif-Filter sind Kombinationen aus Fondsstrukturen und Assetklassen neu möglich. Die neuen Debt Fonds können auch als Publikumsfonds jetzt selbst Kredite für Projekte vergeben. Dadurch kann man insgesamt Eigenkapital für Projekte einfacher aufnehmen und mehr Fremdkapital einsammeln. (gekürzt, HS)

Dieses Interview erschien im Maiheft der photovoltaik. Wir haben es für Sie freigestellt. Hier können Sie das Gespräch in voller Länge lesen.

Im Interview: Ludger Wibbeke verantwortet als Geschäftsführer das Kundenmanagement der Service-KVG Hansainvest Hanseatische Investment-GmbH mit verschiedenen Assetklassen wie Immobilien, Private Equity, erneuerbare Energien, Debt Fonds und Infrastruktur in den möglichen Spezial- und Publikumsfondsstrukturen. Damit ist er zuständig auch für den Fokus auf die Real-Assets-Fonds in Deutschland und Luxemburg.

Er ist Rechtsanwalt, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Wohnselect KVG sowie der Hansainvest Lux, sowie aktives Mitglied im Präsidium des ZIA. Er verfügt über mehr als 25 Jahre internationale Berufserfahrung in Banken, davon 20 Jahre am Kapitalmarkt.

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