Springe auf Hauptinhalt Springe auf Hauptmenü Springe auf SiteSearch

Klimaschutzgesetz reicht nicht für Klimaneutralität

Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts wurde das Klimaschutzgesetz im Eiltempo nachgebessert. Die oberste juristische Instanz forderte im Frühjahr, klarere Vorgaben auf dem Weg zur angestrebten Klimaneutralität für die Jahre nach 2030 zu schaffen. Doch die daraufhin gemachten Änderungen greifen noch nicht weit genug, urteilen Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) und der Stiftung Umweltenergierecht.

In einer Analyse legen sie dar, dass neben dem Festlegen von Emissionsminderungszielen für die einzelnen Sektoren weitere Messgrößen, sogenannte Frühindikatoren, definiert und ins Gesetz aufgenommen werden sollten. Ansonsten können Verzögerungen und Fehlentwicklungen beim Emissionsrückgang nicht früh genug erkannt und ausgeräumt werden. Zudem werden den konkreten Emissionsminderungen vorgelagerte transformative Maßnahmen, die zum Erreichen der Klimaneutralität notwendig sind, nicht ausreichend erfasst.

Minderungsziele für einzelne Sektoren unzureichend

Das Klimaschutzgesetz setzt für die Sektoren Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft Minderungsziele für CO2-Äquivalente fest, deren Einhaltung jährlich vom unabhängigen Expertenrat für Klimafragen überprüft wird. Als Basis dienen Daten des Umweltbundesamtes. Verfehlt einer der Sektoren die anvisierten Minderungen, muss das für den Sektor zuständige Ministerium ein Sofortprogramm auflegen, das sicherstellt, dass der Emissionsrückgang in den folgenden Jahren wieder auf Kurs kommt. „Genau hier liegt aber der Knackpunkt“, sagt Studienautor Mats Kröger, Mitarbeiter der Abteilung Klimapolitik am DIW Berlin. „Verlässliche Emissionsdaten sind nur mit Zeitverzug verfügbar.“

Weitere Verzerrungen entstünden etwa dadurch, dass klimapolitische Fortschritte durch konjunkturelle oder externe Effekte überlagert würden. „So wurden die Klimaziele im vergangenen Jahr wohl vor allem infolge der Corona-Pandemie erreicht. Dadurch wurden vermutlich notwendige Sonderprogramme der Ministerien verzögert“, erklärt Kröger. Außerdem würden Maßnahmen zum Aufbau einer klimaneutralen Infrastruktur vernachlässigt, wie beispielsweise die Bereitstellung eines Wasserstoffnetzes, die Zeit und Investitionen in Anspruch nimmt, aber keine sofortige Wirkung auf die Emissionen hat. Frühindikatoren schaffen demnach Klarheit über Transformationsstand und nötige Investitionen, so die Forscher. (nhp)

Weitere aktuelle News:

BSW: Solarbranche auf Wachstumskurs

Mainz beschließt Solarpflicht

Analyse: Braunkohlemeiler im Osten bald unwirtschaftlich

Tags