Die klare Begründung: Das öffentliche Interesse an der Nutzung von Ökoenergie wiege schwerer als starre Vereinssatzungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Entscheidung als wichtigen Schritt für die Energiewende. „Vereine können nicht länger mit starren Regeln verhindern, dass Kleingärtnerinnen und Kleingärtner die Sonne nutzen“, erklärt DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Wer dagegen auf Satzungsparagraphen poche, handele an der Realität vorbei. „Balkonkraftwerke gehören zur Zukunft – auch im Kleingarten.“ Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Der Verein könnte noch in Berufung gehen.
DUH: Bundesweite Gesetzgebung pro Balkonkraftwerke
Die Umwelthilfe fordert nun eine bundesweite Gesetzgebung durch die neue Bundesregierung, die Verfahren wie in Wittenberg überflüssig macht. „Das Gericht hat klargestellt, dass Vereinsrecht kein Freibrief ist für Klimablockade. Satzungshoheit endet dort, wo grundrechtlich geschützte Ziele wie der Ausbau Erneuerbarer Energien berührt werden“, begründet Rechtsanwalt Sebastian Lange von der Projektkanzlei, der die Kleingärtner in dem Verfahren vertreten hat. Wer pauschal Balkonkraftwerke verbieten wolle, handele rechtswidrig. Auch Kleingärtner haben das Recht, ihre Dächer und Gärten im Rahmen der geltenden Regeln für den Klimaschutz zu nutzen. (nhp)
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