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Solarpaket: Welche neuen Regelungen wird es geben?

Mit dem Solarpaket sollen bürokratische Hürden abgebaut und Planungsprozesse beschleunigt werden. Immobilieneigentümern, Mieterinnen und Mietern sowie Landwirten und anderen professionellen Investoren werde damit der Zugang zu preiswertem Solarstrom erleichtert, lautet das Resümee des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar).

So sollen Zugangsbarrieren zu bürgernah erzeugtem Solarstrom, zum Stromnetz und auch zu geeigneten Standorten für größere Solarkraftwerke abgebaut werden. Der Verband erwartet die Verabschiedung des Gesetzespakets im Bundestag in einer der kommenden zwei Sitzungswochen des Bundestages.

Keine Unterstützung für die Industrie

Doch ganz zufrieden kann die Branche natürlich nicht sein. Denn der Resilienzbonus, den sie zur Unterstützung einer heimischen Zell- und Modulproduktion gefordert hat, ist vom Tisch. Die Chance für einen Wiederaufbau der deutschen und europäischen Solarindustrie sei damit vertan. „Das Solarpaket enthält viel Licht, leider aber auch Schatten“, urteilt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW Solar. „Wir sind zuversichtlich, dass das Gesetz als Energiewendebeschleuniger wirken wird und auf Dächern und Freiflächen in den nächsten Jahren noch mehr Solarmodule installiert werden können. Klimaschutz, Privathaushalte und Gewerbebetriebe werden profitieren. Heimische Solarmodulfabriken gehen jedoch leider weitgehend leer aus.“

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Stromhandel im Gebäude erlaubt

Tatsächlich erwartet der Verband einige Impulse für den Zubau aus dem Solarpaket. So wird die Weitergabe von Solarstrom innerhalb eines Gebäudes an mehrere private oder gewerbliche Stromverbraucher attraktiver. Denn mit einer gemeinsamen Gebäudeversorgung werden Anlagenbetreiber nicht mehr automatisch zum Energieversorger, sondern können den Solarstrom künftig barrierearm an Mieter und Mitbewohner veräußern. Den zusätzlich benötigten Strom können die Verbraucher von einem selbst gewählten Versorger beziehen.
Durch den Wegfall der Stromversorgerbürokratie erwartet der BSW Solar einen schnelleren Ausbau der Photovoltaik auf Mehrfamilienhausdächern und in Gewerbegebäuden. Hier wird auch die Abrüstung bei den Anforderungen an die Messtechnik wirken. Zusätzlich wird es Verbesserungen für Mieterstromprojekte geben.

Mehr Vergütung für Gewerbeanlagen

Positiv auswirken dürfte sich in diesem Bereich auch die Anhebung der Vergütungssätze für Anlagen zwischen 40 und 750 Kilowatt. Damit wird die Photovoltaik für Unternehmen und Bewohner von Mehrfamilienhauseigentümer auch dann attraktiver, wenn nicht der gesamte Solarstrom im Gebäude verbraucht wird.

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Mehr Dachanlagen müssen in die Ausschreibung

Auf Kritik hingegen stößt die Absenkung der Leistung von Dachanlagen, die eine Marktprämie in Ausschreibungen ergattern müssen. Lag die Grenze bisher bei einem Megawatt, müssen in Zukunft alle Anlagen ab 750 Kilowatt an den Auktionen teilnehmen, wenn sie eine Förderung bekommen wollen. Dies ist sicherlich eine Reaktion auf das verhaltene Interesse der Investoren in große Dachanlagen, an solchen Ausschreibungen teilzunehmen. Dieses geringe Interesse hat aber auch einen Grund: Das Risiko, keine Marktprämie zu bekommen, wirkt als Investitionshindernis für die Gewerbebetriebe, die eher Planungssicherheit brauchen, wenn es um die eigene Energieversorgung geht.

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Landwirte können mehr Gebäude nutzen

Gefolgt ist die Ampelkoalition der Branchenempfehlung, die Regelungen für sogenannte Solarstadl zu aktualisieren. Dabei handelt es sich um Gebäude, die Landwirte seit 2012 im Außenbereich errichtet haben. Diese können sie jetzt mit Photovoltaikanlagen zu verbesserten Förderkonditionen nachrüsten.

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Repowering wird erleichtert

Auch die Erneuerung von bestehenden Solaranlagen im Rahmen eines Repowering sollen genauso verbessert werden, wie die Regelungen zur Direktvermarktung. Bei der Direktvermarktung bleibt die Ampelkoalition allerdings hinter den Branchenerwartungen zurück. (su)

Welche Neuerungen das Solarpaket für den Bau von Freiflächenanlagen bereithält, lesen Sie im zweiten Teil unserer Serie.