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Solarpaket: Änderungsbedarf nach Anhörung im Ausschuss

Die im Solarpaket vorgesehenen Neuregelungen für Solarparks finden Zustimmung, insbesondere die ausgeweitete Flächenkulisse. Auch die Duldungspflicht bei Netzanschlüssen dürfte dieses Marksegment deutlich beleben.

Dr. Thomas E. Banning ist Geschäftsführer von Naturenergy. Das Unternehmen baut Solaranlagen für den Energieversorger Naturstrom. „Schon 2023 waren die Solarausschreibungen massiv überzeichnet“, kritisiert er. „Mit der Ausweitung der Flächenkulisse drängt eine Vielzahl weiterer Projekte in diesen Wettbewerb. Mit erhöhten Ausschreibemengen und ausreichend hoch definierter Gebotsobergrenze bereits ab 2024 könnte diese Lücke kurzfristig geschlossen werden.“

PPA nicht gegen Ausschreibungen aufrechnen

Gleichzeitig spricht sich Banning dafür aus, den bislang im EEG vorgesehenen Abzug von PPA-Projekten von den Ausschreibungsmengen abzuschaffen: „Das Ziel von 80 Prozent Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch bis 2030 ist sehr ambitioniert“, urteilt er. „Daher dürfen PPA-Anlagen nicht zur Reduzierung der Ausschreibungsmengen führen. Solche ungeförderten Solarprojekte sind unbedingt wichtig für die Energieversorgung. Denn sie machen die Stromherkunft für Unternehmen, die auf CO2-freien Strombezug umstellen, nachvollziehbar.“

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Mieterstrom: Messkonzepte bleiben Hemmnis

Beim Mieterstrom sieht Naturstrom ebenfalls Möglichkeiten, den Gesetzesentwurf weiter zu verbessern. „Der administrative Aufwand ist bei Mieterstromprojekten unnötig hoch“, analysiert Dr. Sarah Debor, Geschäftsfeldleiterin Urbanes Wohnen und Gewerbe von Naturstrom. „Bislang müssen Messkonzepte individuell mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber abgeklärt werden. Durch standardisierte Messkonzepte für die häufigsten Anwendungsfälle könnte dieser Aufwand weitgehend entfallen.“

Gemeinschaftsanlagen vereinfachen

Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung, die als zusätzliches Direktversorgungsmodell neu eingeführt werden soll, ist eine standardisierte Verteilung des Vor-Ort-Solarstroms bereits vorgesehen. „Es wäre ein Leichtes, diese Standards auf Mieterstrom zu übertragen und allen Beteiligten künftig viel Arbeit zu ersparen“, empfiehlt die Expertin und fordert: Bei der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung sollten ähnlich wie für Mieterstrom vorgesehen von Anfang an gewerbliche Dächer oder Nebengebäude einbezogen werden können.

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Klammerung von Anlagen bleibt problematisch

Einer Verbesserung bedarf es aus Sicht von Sarah Debor bei der Anlagenklammerung: Zwar sieht das Solarpaket eine Anpassung vor, die bei vielen Projekten sinnvollerweise die bisherige Zusammenfassung von Solarleistung über mehrere Gebäude hinweg verhindern könnte. Bei Quartieren, die nur einen übergreifenden Anschluss ans Verteilnetz haben, könnte das Problem allerdings bestehen bleiben. „Daher sollte die Anlagenklammerung nicht wie vorgesehen am Netz-, sondern am Hausanschluss andocken“, schlägt Debor vor.

BEE fordert Boni für Wertschöpfung in der EU

Zur Anhörung geladen war auch Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). „Für eine erfolgreiche Energiewende braucht es den gesamten Erneuerbare-Energien-Mix“, sagt sie. „Deshalb ist es erfreulich, dass das Paket auch Beschleunigungsmaßnahmen für erneuerbare Energien – jenseits von Solar – beinhaltet.“

Mit Blick auf neue Werke der Solarindustrie in Deutschland sei die Einführung von Ausschreibungen und Boni für Unternehmen wichtig, deren Wertschöpfung zum Teil in Europa erfolgt: „Wir benötigen diese Instrumente, um die Mehrkosten von Unternehmen in Deutschland und der EU abzufedern und Chancengleichheit zu den USA oder China herzustellen“, meint sie. „Nur so können wir Resilienz, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit dauerhaft herstellen.“

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Keine Gebotsgrenze bei 20 Megawatt

Der BNE setzt sich zudem dafür ein, den Knoten zwischen Agrarrecht, EEG und Naturschutz zu lösen. „Extensive Agri-PV ist kostengünstig und kann die Artenvielfalt in Solarparks großflächig voranbringen“, sagt Pfeiffer. „Das Solarpaket setzt stattdessen leider auf neue Nischen.“

Der BNE spricht sich dafür aus, die Begrenzung von Zuschlägen für Solarparks auf 20 Megawatt nicht wieder einzuführen. „Während der Energiekrise wurde die Grenze für Solarparks auf 100 MW angehoben“, erinnert er. „Das hat zu einem schnelleren Ausbau, niedrigeren Zuschlägen und mehr Wettbewerb geführt. Die Entfristung der maximalen Gebotsgröße wäre praxisnah und dient dem Erreichen der energiepolitischen Ziele.“ Die Kommunen können vor Ort am besten entscheiden, welche Anlagengröße akzeptiert wird.

Steuerrecht vereinfachen

Ein wesentlicher Kritikpunkt betrifft das Steuerrecht: Pfeiffer forderte die Abgeordneten auf, steuerrechtliche Hürden bei Solarparks im Jahressteuergesetz zu beseitigen. Das würde Hofübergaben mit Freiflächenanlagen vereinfachen und die Bereitschaft zur Flächenbereitstellung durch Landwirte erheblich erleichtern. (HS)

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