Im vergangenen Jahr ist die Nachfrage nach Solaranlagen auf Eigenheimen drastisch zurückgegangen. Die Gründe dafür sind verschieden. So sind beispielsweise die Strompreise gesunken. Das verringert den Druck, die Energieversorgung selbst in die Hand zu nehmen. Hinzu kommen die Nachwirkungen der Inflation in Kombination mit gestiegenen Zinsen.
Die Hauseigentümer sind vorsichtig, was Investitionen betrifft. Sie verschieben den Kauf einer Photovoltaikanlage immer öfter auf einen späteren Zeitpunkt. In diesem Falle ist es für Installateure und Planer gut, wenn sie einen Ausweg bieten können. Eine Möglichkeit ist der Mietkauf der Anlage.
Mietkauf über eine Plattform
Doch wollen und können sich Installationsbetriebe nicht mit Kreditanträgen oder Vorfinanzierungsangeboten befassen. „Genau für solche Fälle haben wir eine Plattform geschaffen, über die die Finanzierung der Photovoltaikanlage – auch mit Speicher – mittels Mietkauf sehr einfach und schnell abgewickelt werden kann“, sagt Christian Zellmer, Geschäftsführer von Golfstrom Energy aus München. Im gemeinsamen Webinar mit photovoltaik hat er zusammen mit Joachim Plesch, Geschäftsführer von Gorfion Green Energy aus Konstanz, die Möglichkeiten erläutert, die Handwerker haben, um ihren Kunden nicht nur eine Solaranlage, sondern auch gleich die Finanzierung anzubieten.
Dabei konzentriert sich Golfstrom auf Anlagen für Privathaushalte mit einer Leistung zwischen zwei und 30 Kilowatt. Gorfion wiederum bietet den gleichen Mietkauf über dieselbe Plattform von Golfstrom für Gewerbebetriebe mit einer Anlagenleistung von über 30 Kilowatt an. „Die Größe der Anlagen, die wir finanzieren, ist eigentlich nach oben offen“, sagt Joachim Plesch von Gorfion. „Doch es wird etwas schwieriger mit der Finanzierung, wenn die Anlage über 750 Kilowatt Leistung hat. Denn dies ist aktuell die Grenze, ab der die Anlage in die Ausschreibung muss, damit der eingespeiste Überschussstrom vergütet wird.“
In wenigen Sekunden finanziert
Christian Zellmer von Golfstrom weiß, dass die Nachfrage nach solchen Finanzierungsoptionen in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen ist. Er zitiert aus einer Studie, die den Anteil der Fremdfinanzierung analysiert hat. Das Ergebnis: Etwa 41 Prozent der Kunden brauchen eine Art der Finanzierung für ihre Anlagen. „Wir sehen, dass sich in den letzten zwei Jahren das Finanzierungsvolumen verdoppelt hat“, sagt Christian Zellmer. „Deshalb haben wir uns darauf konzentriert, dass keine Installation einer Solaranlage daran scheitert, dass der Kunde die Investition um ein oder zwei Jahre verschiebt. Wir unterstützen die Installateure dabei, dass sie fast jede Anlage, für die sie ein Aufmaß gemacht und ein Angebot erstellt haben, auch errichten können.“
Denn die Installationsbetriebe können das Angebot, das sie dem Hauseigentümer unterbreitet haben, auf die Plattform von Golfstrom beispielsweise in Form eines PDF hochladen. Die Plattform zieht sich alle relevanten Daten aus dem Angebot, die für die Finanzierungsentscheidung relevant sind. Im Falle eines Projekts auf einem Eigenheimdach bekommt der Handwerker innerhalb von etwa 30 Sekunden bis wenigen Minuten eine Zu- oder Absage der Finanzierung.
90 Prozent sind erfolgreich
So kann er diese gleich zusammen mit der Solaranlage anbieten. „Denn wir bieten keine bonitätsspezifische Finanzierung, sondern eine anlagenspezifische Finanzierung an“, erklärt Christian Zellmer die Tatsache, dass Golfstrom an dieser Stelle nicht die Bonität des Hauseigentümers prüft. „Wir müssen nur wissen, wer der installierende Betrieb ist, wo die Anlage steht, wie viel sie kostet und welche Komponenten verbaut werden. Auf diese Angaben wird die Finanzierung gezogen.“
Natürlich schaut sich Golfstrom vor dem endgültigen Vertragsabschluss die Bonität des Hauseigentümers an. Doch im ersten Schritt reichen die Angaben zur Anlage aus. Dabei ist es für die Handwerker wichtig, dass sie ein Angebot zu einem realistischen Preis machen. Doch in der Regel wird die Finanzierung gewährt. Christian Zellmer betont, dass etwa 90 Prozent der hochgeladenen Angebote auch finanziert werden. Dabei verzichtet Golfstrom auf einen Grundbucheintrag zur Absicherung der Finanzierung. Die refinanzierende Bank und Golfstrom behalten sich allerdings das Recht vor, nachträglich einen Eintrag ins Grundbuch vorzunehmen, im Falle einer Insolvenz des Hauseigentümers.
Grundbucheintrag nur fürs Gewerbe
Die Qualität des Angebots spielt auch bei der Finanzierung von gewerblichen Anlagen eine Rolle. Hier dauert es etwas länger, bis die Finanzierung bewilligt wird. „Denn wir prüfen die Projekte und auch die Kunden etwas intensiver“, sagt Joachim Plesch. „Deshalb dauert es meist etwa einen Tag, bis die Finanzierungszusage kommt.“
Zudem muss sich Gorfion mittels eines Eintrags ins Grundbuch die Nutzung der Dachfläche sichern. „Der Grundbucheintrag ist in der Gewerbefinanzierung notwendig. Darum kommen wir nicht herum“, sagt Joachim Plesch. Schließlich sind die Anlagen im Normalfall deutlich größer als die Generatoren auf den Einfamilienhausdächern. „Deshalb fordert die refinanzierende Bank einen Grundbucheintrag. Aber auch wir brauchen diesen als Sicherheit, falls der Gewerbebetrieb Insolvenz anmelden muss. Nur so können wir die Anlage auch weiter betreiben.“ Allerdings sei ein solcher Grundbucheintrag bei Gewerbe- und Industriebetrieben nichts Außergewöhnliches, betont Plesch.
Ertragsgarantie mit Wartungsvertrag
Dazu kommt noch, dass Golfstrom und Gorfion Vorgaben zu den Komponenten machen, die installiert werden dürfen. Hier legt der Finanzierer Wert auf Qualitätsprodukte der Tier-1-Hersteller. Denn das Mietkaufpaket beinhaltet eine komplette Funktionsgarantie der Anlage inklusive Ertragsausfallversicherung. Deshalb müssen die Anlagen auch alle vier Jahre geprüft und gewartet werden. Im Falle eines Defekts einer Komponente wird diese zeitnah ausgetauscht.
Den entsprechenden Wartungs- und Servicevertrag können gleich die installierenden Handwerksbetriebe übernehmen. Zumindest solange sich die Gebühren dafür in einem angemessenen Rahmen bewegen. „Bei Wartungsverträgen, die darüber hinausgehen, würden wir diese einem anderen Installationsbetrieb anbieten“, sagt Christian Zellmer. Doch damit sind die Hauseigentümer und auch die Gewerbetreibenden auf der sicheren Seite, dass der Generator auf dem Dach auch die Erträge liefert, die sie erwarten.
Feste Raten vereinbart
Schließlich sind die Erträge wichtig für die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Das gilt auch beim Mietkauf der Anlage, der für den Hauseigentümer oder den Gewerbetreibenden lukrativ und einfach ist. Denn die Handwerker planen und errichten den Generator und nehmen ihn in Betrieb. Danach bekommen sie von Golfstrom oder Gorfion die Anlage bezahlt. „Die Auszahlung der Gelder erfolgt dabei nach Teilzahlungsschritten“, erklärt Christian Zellmer. „Gleich nach Projektfreigabe durch den Hauseigentümer oder Gewerbebetrieb bekommt der Handwerksbetrieb 20 Prozent der Projektsumme ausgezahlt. Weitere 40 Prozent erhält er nach der Fertigstellung der DC-Montage und die restlichen 40 Prozent nach dem Netzanschluss und der Inbetriebnahme.“
Die Anlage verbleibt nach der Inbetriebnahme im Besitz von Golfstrom oder Gorfion, bis der Hauseigentümer oder Gewerbebetrieb diese entweder in Form von festen monatlichen Raten über einen Zeitraum von 20 Jahren abbezahlt hat oder den Restwert vorher bezahlt. „Dies kann im Falle der Privatanlagen nach zwei Jahren oder nach zehn Jahren oder irgendwann dazwischen oder noch später sein“, sagt Christian Zellmer.
Zinsen an KfW angelehnt
Dies ist bei Gewerbeanlagen etwas anders. „Diese Anlagen können erst nach zehn Jahren ausgelöst werden“, beschreibt Joachim Plesch einen weiteren Unterschied – neben der Mindestlaufzeit von zehn Jahren – zwischen privaten und gewerblichen Finanzierungen. In beiden Fällen sinkt der Restbetrag jedes Jahr linear. Kostet die Anlage beispielsweise 20.000 Euro, kann der Hauseigentümer sie nach zehn Jahren für 10.000 Euro herauskaufen. Den restlichen Betrag hat er schon im Laufe der ersten zehn Jahre über die monatliche Miete finanziert.
Die Höhe der monatlichen Miete hängt natürlich von den Kosten des Generators und den Zinsen ab. Die Zinsen berechnen sich auf Basis der Zinssätze, die für den Förderkredit KfW-70 gelten. Die Kosten des Generators ergeben sich wiederum aus dem Angebot des Installationsbetriebs. Die Miete wird – genauso wie die Restwerttabelle – bei Vertragsabschluss transparent ausgewiesen. Zu den Mietzahlungen kommen noch Servicegebühren für das Rundum-sorglos-Servicepaket, das die Erträge aus der Anlage über die gesamte Laufzeit der Finanzierung absichert. Damit wird aber auch klar, dass Hauseigentümer die Wartung selbst bezahlen müssen, wenn sie die Anlage vor Ablauf der Finanzierung aus dem Mietkauf auslösen.
Sonnenstrom nutzen
Wichtig ist dabei: Schon mit der Inbetriebnahme ist der Hauseigentümer oder der Gewerbebetrieb der Betreiber des Generators. Damit hat er alle Möglichkeiten der Stromnutzung. Die wirtschaftliche Alternative ist natürlich der Eigenverbrauch. Es ist aber auch die Stromlieferung an Dritte – etwa an Untermieter – möglich. Die Vergütung für den überschüssigen Strom bekommt er ebenfalls. Auf diese Weise kann er die Solaranlage nutzen, als wäre es seine eigene.
Weitere Details zur Mietkauffinanzierung und wie Handwerksbetriebe Zugang zur Plattform von Golfstrom bekommen können, erfahren Sie in der Aufzeichnung des Webinars, die Sie kostenlos anschauen können: