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Aufschub für Anlagenzertifikate

Im Zuge des Osterpakets, das im Juli dieses Jahres verabschiedet wurde, hat der Bundestag auch die Nachweisverordnung für elektrotechnische Eigenschaften für Ökostromanlagen (NELEV) geändert. Jetzt bekommen die Betreiber von größeren Solaranlagen am Netz mit einer Leistung zwischen 135 und 950 Kilowatt 18 Monate Zeit für die Zertifizierung, dass der Generator den Netzanschlussregeln entspricht.

Vorübergehendes Zertifikat ausstellen

Die neue Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025. Bis dahin müssen die akkreditierten Zertifizierungsstellen eine vorübergehende Anschluss- und Betriebserlaubnis erteilen unter der Auflage, dass innerhalb der 18 Monate alle anderen Nachweise erbracht werden. Das vorübergehende Zertifikat darf aber nur ausgestellt werden, wenn die Solaranlage den technischen Anforderungen nach Paragraph 19 des Energiewirtschaftsgesetzes und den vom betroffenen Netzbetreiber festgelegten technischen Anschlussregelungen entspricht. Das betrifft vor allem die zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber vereinbarte Wirk- und Scheinleistung, das Schutzkonzept und das Konzept der Wirkleistungssteuerung.

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Zertifizierer sind ausgebucht

Damit reagiert der Gesetzgeber auf die langen Warteschlangen bei den akkreditierten Zertifizierern. Denn diese kommen angesichts des schnellere Zubaus auch von größeren Photovoltaikgeneratoren längst nicht mehr hinterher, die Anlagen innerhalb der bisher vorgegebenen Zeit zu zertifizieren. Damit drohte der schnellere Ausbau der Photovoltaik an fehlenden Anlagenzertifikaten zu scheitern. Mit dem neuen Absatz 2a und 2b in der NELEV hat der Bundestag dieses Nadelöhr beim Zubau abgeschafft.

Wie die Zertifizierung mittels digitaler Plattformen schneller geht, erfahren Sie in der nächsten Ausgabe der photovoltaik, die am 16. Dezember 2022 erscheint. Sie haben noch kein Abo? Hier können Sie reinschuppern. (su)