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Ruhe vor dem Sturm — Entscheidung zur Solarförderung steht an

Seit etwa anderthalb Wochen ist es sehr ruhig um die Solarförderung in Deutschland geworden. Keine neuen Vorschläge oder ein aktueller Verhandlungsstand zum Streit über die Photovoltaik dringt mehr nach außen. Neueste Gerüchte besagen, dass Umweltminister Norbert Röttgen (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) noch in dieser Woche einen Vorschlag zur Solarförderung öffentlich präsentieren könnten. Allerdings haben sie sich wohl noch immer nicht abschließend geeinigt.
In den vergangenen Wochen gab es mehrere Vorschläge, die die Diskussion über die Solarförderung immer wieder anheizten. Alles begann damit, dass die Bundesnetzagentur kurz nach dem Jahreswechsel verkündete, dass allein im Dezember etwa 3000 Megawatt Photovoltaik-Leistung zugebaut worden sein sollen. Für das Gesamtjahr 2011 werde es damit voraussichtlich einen neuen Rekordzubau von etwa 7,5 Gigawatt geben, so die vorläufigen Zahlen der Behörde. Genaue Zubauzahlen will die Bundesnetzagentur erst im März vorlegen.
Eine kleine Chronik der Ereignisse:
Am 19. Januar treffen sich Bundesumweltminister Röttgen und Vertreter der Solarbranche. Sie verständigen sich nach offiziellen Statements darauf, dass der „atmende Deckel“ beibehalten werden soll. Die Senkung der Photovoltaik-Einspeisetarife solle künftig aber mehrfach im Jahr – bis hin zu monatlichen Degressionsschritten erfolgen. Diese Regelung solle zügig umgesetzt werden, heißt es weiter.

Röslers Solarausstiegsgesetz

Anfang Februar werden dann ein „Solarausstiegsgesetz“ aus dem Wirtschaftsministerium bekannt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat demnach bereits am 12. Januar einen Entwurf für die Änderung des EEG vorgelegt. Dieser ist allein darauf ausgerichtet, bis 2020 einen Zubau bei Photovoltaik-Anlagen von insgesamt 33.300 Megawatt in Deutschland zu erreichen. Dies entspricht nicht dem nationalen Ausbauplan der Bundesregierung, die einen Photovoltaik-Zubau von knapp 52 Gigawatt bis 2020 nach Brüssel gemeldet hat. Das Wirtschaftsministerium will dem Entwurf zufolge an zwei unterjährigen Degressionsschritten festhalten: sie sollen jeweils zum 1. März und zum 1. September erfolgen und sich weiter an der Höhe des Zubaus orientieren. Zur Berechnung der neuen Einspeisetarife schlägt das Ministerium zudem eine eigene Formel vor. „Darüber hinaus muss ein Steuerungsmechanismus gefunden werden, der besser als der ‚atmende Deckel‘ des bisherigen §20a geeignet ist, die gewünschte Mengenbegrenzung sicherzustellen“, heißt es in der Begründung des Gesetzentwurf. Es sei eine Weiterentwicklung des „atmenden Deckels“. „Zum einen soll die Zielmenge des Photovoltaik-Anlagenzubaus angesichts der damit verbundenen Belastungen gesenkt werden, zum anderen ein neuer Mechanismus zur Mengensteuerung eingeführt werden, der in Abhängigkeit von dem beobachteten Zubau von Photovoltaik-Anlagen zu einer automatischen Anpassung der Vergütungssätze ohne gesetzliche Festlegung bestimmter Degressionsschritte führt, wie es in der Begründung weiter heißt. Im Einzelnen will das Wirtschaftsministerium zunächst eine große Einmalsenkung der Photovoltaik-Einspeisetarife vornehmen, wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht. Anschließend wird alles dem Zielwert 33.300 Megawatt Photovoltaik-Zubau bis 2020 untergeordnet, da nur dieser geeignet sei, um die Kosten bei der EEG-Umlage zu begrenzen. Angesichts der bereits installierten 25 Gigawatt bis Ende vergangenen Jahres blieben dann noch 900 bis 1000 Megawatt Photovoltaik-Leistung die in den kommenden Jahren.

Begrenzung der Einspeisevergütung

Danach werden dann Vorschläge aus dem Bundesumweltministerium bekannt, die eher auf eine Begrenzung der Einspeisevergütung abzielen. So kursieren Entwürfe, wonach jährlich nur noch 800 bis 900 Kilowattstunden pro Kilowattpeak vergütet werden sollen. In einem anderen Entwurf ist von einer Deckelung der Einspeisetarife bei 80 Prozent die Rede. Beide Vorschläge gehen direkt zu Lasten der qualitativ guten, aber teureren deutschen Solarmodule. Ihre Installation würde sich mit einer solchen Regelung für Betreiber von Photovoltaik-Anlagen kaum noch lohnen. 

Der Auftrag an Röttgen und Rösler lautet, sich bis zum Monatsende auf einen gemeinsamen Entwurf zur Solarförderung zu einigen. Nach dem öffentlich bekundeten Willen will die Politik eine EEG-Novelle bis zum 1. April. Aber gerade herrscht noch die Ruhe vor dem Sturm. (Sandra Enkhardt)