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Förderung für Gewerbespeicher im Überblick

Die aktuelle Übersicht von Tesvolt zeigt, wie hoch der Zuschuss je Bundesland derzeit ist und welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Die EEG-Novelle macht die Investition in einen Stromspeicher bei neuen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von über 300 Kilowatt besonders interessant. „Der Zuschuss ist für viele aber ein Anreiz, nicht länger mit der Investition zu warten“, berichtet Sven Huntemann, Gebietsmanager bei Tesvolt. „Einige Bundesländer übernehmen mehr als 50.000 Euro bei den Anschaffungskosten. Oft amortisieren sich Tesvolt Speicher schon nach wenigen Jahren. Danach kann der Betreiber sich dann noch viele Jahre lang über die Ersparnis bei den Stromkosten freuen.“

Förderhöhen der Bundesländer variieren stark

Gleichzeitig setzt die EEG-Novelle Anreize, bei neuen Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 300 und 750 Kilowatt in einen Stromspeicher zu investieren: wer überschüssigen Strom einspeisen möchte, bekommt höchstens 50 Prozent davon vergütet. Daher lohnt es sich meist, den Eigenverbrauch durch einen Batteriespeicher zu erhöhen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, fördert mit einem zinsgünstigen Darlehen die Investition in Erneuerbare Energien und Batteriespeicher.

In vielen Bundesländern können Unternehmen aktuell Fördergelder für die Investition in einen Batteriespeicher abrufen. Während Schleswig-Holstein bis zu 2.000 Euro zuzahlt, ermöglicht das Förderprogramm „Solar Invest“ in Thüringen einen Zuschuss von bis zu 100.000 Euro. Für Gewerbespeicher sind auch die Förderprogramme in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen attraktiv. Mit maximal 50.000 beziehungsweise 75.000 Euro beteiligen sich beide Länder an einer Investition in einen Batteriespeicher. Je mehr Kapazität der Speicher hat, desto höher fällt die Fördersumme aus. Manche Länderprogramme unterstützen finanziell auch bei der Installation der Anlage oder vergeben einen Bonus für eine Ladesäule.

Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung

Wer in einen Batteriespeicher investieren und dafür eine Förderung beantragen möchte, muss allerdings verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Die meisten Länder unterstützen die Investition in einen Batteriespeicher nur, wenn er zusammen mit einer Photovoltaikanlage installiert wird. Außerdem müssen die Größe der Solaranlage und die Kapazität des Speichers in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen. In Thüringen muss der Betreiber mindestens 60 Prozent des Stroms aus der neuen Erzeugungsanlage selbst verbrauchen.

Aber auch technische Voraussetzungen der Batteriespeicher spielen bei der Förderung eine Rolle. „Niedersachsen und Bayern setzen zum Beispiel ein prognostizierbares Management für das Be- und Entladen voraus. Das kann jeder unserer Tesvolt Speicher“, sagt Sebastian Jänig, ebenfalls Gebietsmanager bei Tesvolt. Die Übersicht werde regelmäßig aktualisiert und soll es leichter machen, Kunden zum Thema Fördergelder zu beraten. (nhp)

Hier steht die Online-Übersicht zu den Förderprogrammen der Bundesländer.

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