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Schweiz will Strommarkt liberalisieren

Die Energiekommission des Nationalrates hat die vollständige Liberalisierung des Strommarktes beschlossen. Der Bundesrat soll dazu entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen. Dann kann jeder Schweizer seinen Stromanbieter selbst wählen.

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Schweizer Nationalrats (UREK-N) will die vollständige Liberalisierung des Strommarktes voranbringen. Mit 15 zu vier Stimmen bei drei Enthaltungen hat die zuständige Kommission eine entsprechende Motion beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, eine entsprechende Regelung zu schaffen.

Bisher können in der Schweiz nur Großkunden mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden ihren Anbieter selbst wählen. Die kleineren Verbraucher sind an den regional zuständigen Stromanbieter gebunden. Mit der vollständigen Liberalisierung würde sich das ändern. Die Kommission erwartet dadurch Bewegung in die Preisgestaltung der Stromversorger in der Schweiz. Zudem sollen dadurch die Verzerrungen des Marktes aufgrund der bisherigen Teilöffnung behoben werden.

Versorger kommen in den Wettbewerb

Die regionalen Versorger werden über diese Entscheidung nicht glücklich sein. Denn die Umsätze in ihrem bisherigen Kerngeschäft schwinden ohnehin schon. Schließlich versorgen sich immer mehr Haushalte teilweise selbst mit Solarstrom, den sie aus eigenen Anlagen ernten und dadurch weniger Strom aus dem Netz beziehen. Wenn jeder Schweizer seinen Lieferanten selbst wählen kann, müssten sie zudem erstmals gegeneinander in den Wettbewerb gehen. Zudem ist es schon die zweite Entscheidung, die die Versorger verdauen müssen. Denn schon gestern hat der Bundesrat die Rückspeisevergütung für Solarstrom neu geregelt. Damit sind die niedrigen Einspeisevergütungen, die einige Versorger den Betreibern von Solarstromanlagen zahlen, in Zukunft nicht mehr nötig. Auf die Versorger kommen so höhere Kosten für die Strombeschaffung zu.

Energiereserve schaffen

Der Beschluss ist Teil eines Eckpunktepakets, das das Strommarktdesign nach 2020 festlegen soll. Neben der vollständigen Liberalisierung des Strommarktes sollen Maßnahmen zur Absicherung der Energieverfügbarkeit beschlossen werden. Es soll eine strategische Stromreserve etabliert werden, die in extremen Situationen aktiviert wird. Zwar hat eine Studie, die von der UREK-N in Auftrag gegeben wurde, gezeigt, dass die Versorgungssicherheit in der Schweiz unter den Rahmenbedingungen der Energiestrategie 2050 grundsätzlich sichergestellt ist. Der Austausch mit und die Integration in die umliegenden Strommärkte sei zum Erhalt der Versorgungssicherheit für die Zukunft aber zentral. (su)