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Hessen: Behörden müssen Solaranlage auf denkmalgeschützten Gebäuden genehmigen

Das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat als oberste Denkmalschutzbehörde eine Richtlinie erlassen, wie Solaranlagen auf und in denkmalgeschützten Gebäuden errichtet werden können. Diese Richtlinie beinhaltet konkrete Vorgaben für die Denkmalbehörden im Hinblick auf die Genehmigung von Solaranlagen an oder auf Kulturdenkmälern. Sie ist eine klare Regelung zur Genehmigung von Solaranlagen auf solchen Gebäuden. „Eine Genehmigung für Solaranlagen ist nunmehr regelmäßig zu erteilen“, beschreiben die Autoren das Ziel, das mit der Richtlinie erreicht werden soll. „Voraussetzung bleibt jedoch die genaue Prüfung des Antrags unter Berücksichtigung des damit verbundenen Eingriffs in die Substanz sowie der Ausweisungsgründe des Denkmals.“

Hinweise für die Umsetzung von Projekten

Mit der veröffentlichten Handreichung bietet das Ministerium nicht nur den zuständigen Behörden, sondern auch den Gebäudeeigentümern und Solarprojektierern einen Überblick über die gesetzlichen Voraussetzungen des Genehmigungsprozesses und die fachlichen Grundlagen der Abwägungsentscheidung. Die Richtlinie enthält auch Hinweise und Anregungen, wie Solaranlagen in denkmalgeschützen Gebäuden integriert werden können und dabei gleichzeitig den hohen kulturellen Wert der Gebäude zu erhalten. Sie finden die Richtlinie auf der Internetseite des Wissenschaftsministeriums in Wiesbaden. (su)

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