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BSW Solar veröffentlicht Faktenblatt zu Solardachauktionen

Jüngst hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse der zweiten Ausschreibungen von Marktprämien für Solaranlagen auf Gebäudedächern veröffentlicht. Dabei ging jedes dritte Projekt leer aus. Von den 209 eingereichten Geboten mussten 38 aufgrund von Formfehlern ausgeschlossen werden. Unter anderem um dies zu verhindern und um eine erfolgreiche Teilnahme aus den Ausschreibungen des zweiten Segments zu ermöglichen, haben die Experten der Rechtsanwaltskanzlei Bredow Valentin Herz im Auftrag des Bundesverbandes für Solarwirtschaft (BSW Solar) die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Solardachauktionen beantwortet.

Mehr Solardachauktionen vorgesehen

Denn immerhin werden diese Auktionen der Branche, den Handwerker, den Projektierern und den Bauherren noch eine Weile erhalten bleiben. In diesem Jahr ist sogar einen Ausweitung des Auktionsvolumens von 300 Megawatt auf 2,3 Gigawatt vorgesehen – verteilt auf drei Termine.

Tipps für das Gebotsverfahren

Das FAQ-Papier, das mit Unterstützung der Messe The smarter E Europe entstanden ist, gibt unter anderem Antworten auf die häufig gestellte Fragen zur Teilnahmeberechtigung an den Ausschreibungen oder nach speziellen Anforderungen an das Gebäude, auf dem eine Solarstromanlage errichtet werden soll. Hier findet der Projektierer und Handwerker auch Hinweise zu den zulässigen Gebotsmengen. Auch Aspekte einer Anlagenzusammenfassung werden behandelt. Schließlich werden das Gebots- und Zuschlagsverfahren erläutert und Tipps gegeben, was besonders zu beachten ist.

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Das FAQ-Papier finden Sie auf der Internetseite des BSW Solar. Für Verbandsmitglieder gibt es einen Rabatt auf den Kaufpreis.

Zum Weiterlesen:

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