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EEG-Umlage 2022 sinkt auf 3,72 Cent pro Kilowattstunde

Für 2021 war die Ökostromumlage vergangenen Herbst auf über neun Cent prognostiziert worden. Die EEG-Umlage wurde dann aber durch Mittel aus dem Bundeshaushalt auf 6,5 Cent gedeckelt. „Dieses Jahr zeigt sich ein gegenläufiger Effekt als im vergangenen Jahr, da sich das Strompreisniveau gegenüber dem letzten Jahr mehr als verdoppelt hat. Dies führt zwar zu einer Reduktion der EEG-Umlage aber im gleichen Zuge zu einer deutlich stärkeren Kostenbelastung der Endkunden“, erklärt Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie, kurz BEE.

Diese Phänomene verdeutlichen die bisher ungelösten Regulierungsaufgaben des Strommarkts. Kurzfristig und unabhängig von temporären Sondereffekten sollte der aufgrund des höheren Preisniveaus gestiegene Endkundenstrompreis durch eine vollständige Verlagerung der Kosten für Industrieprivilegien im Rahmen einer sogenannten „Besonderen Ausgleichsregelung“ in den Bundeshaushalt gesenkt sowie eine Absenkung der Stromsteuer auf das europarechtliche Mindestmaß vorgenommen werden. „Dadurch kommt eine Entlastung von deutlich mehr als zwei Cent pro Kilowattstunde zustande“, erklärt Peter.

Teure Gaskraftwerke bilden derzeit die Börsenpreise

Hintergrund: Aktuell ermöglichten die rapide steigenden Gaspreise eine Entlastung der EEG-Umlage, da teure Gaskraftwerke an der Börse derzeit häufig das letzte preisbildende Kraftwerk bildeten und die erneuerbaren Energien damit höhere Erlöse erzielten. Das habe sinkende Differenzkosten für die Erneuerbaren und somit auch eine niedrigere EEG-Umlage zur Folge. Diese temporären Sondereffekte werden aber laut Einschätzung des BEE nicht dauerhaft am Markt bestehen bleiben.

Perspektivisch sei viel mehr absehbar, dass der angestrebte Zubau der Erneuerbaren Energien eine noch stärkere Dynamik im Strommarkt entwickle. „Wir erwarten, dass niedrige Strompreiszeitfenster in Zeiten hoher Einspeisung aus Erneuerbaren Energien weiter zunehmen und so wieder zu einer Erhöhung der Differenzkosten führen werden“, sagt Peter. Eine Deckelung oder Gegenfinanzierung der EEG-Umlage müsse unter den aktuellen Bedingungen daher berücksichtigen, dass dafür perspektivisch eher größere Beträge notwendig werden, als in der aktuellen Debatte einkalkuliert. Im aktuellen Marktrahmen werde daher auch weiterhin ein solides und von Haushaltsdebatten unabhängiges Refinanzierungsinstrument wie das EEG benötigt, meint die BEE-Chefin. (nhp)

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