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Neuerungen 2026: PV Austria informiert über das neue ElWG

Noch kurz vor Ende des vergangenen Jahres hat der Nationalrat in Wien nach Monaten der Verzögerung endlich das langersehnte Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verabschiedet. Auch wenn es einige Wermutstropfen für die Solarbranche bereithält, wie die Netzgebühren für die eingespeisten Strommengen aus größeren Solaranlagen, herrscht jetzt Klarheit über die Regelungen. Damit kann die Solarbranche planen.

So müssen zwar die Anlagen in Zukunft vom Netzbetreiber regelbar sein und auch die Einspeiseleistung darf auf 70 Prozent der installierten Modulleistung begrenzt werden. Doch auf die Betreiber von Eigenverbrauchsanlagen hat dies kaum Auswirkungen. Denn sie nutzen ohnehin den größten Teil des Stroms vor Ort. Zudem sind Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ohnehin von dieser Regelung ausgenommen.

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Direktleitung zum Nachbarn ist erlaubt

Allerdings eröffnet das neue ElWG auch zusätzliche Möglichkeiten, den Solarstrom gemeinsam zu nutzen und zu vermarkten. So dürfen die Anlagenbetreiber nicht nur ihre Nachbarn über eine Direktleitung mit Strom versorgen. Sie dürfen auch den Netzanschluss des Nachbarn nutzen, um den Solarstrom einzuspeisen. Zusätzlich wird mit dem aktiven Kunden eine neue Marktrolle eingeführt. Diese aktiven Kunden dürfen Strom gemeinschaftlich erzeugen und verbrauchen, ohne dafür eine Energiegemeinschaft gründen oder einer Energiegemeinschaft beitreten zu müssen. Die Netzbetreiber wiederum müssen die Rolle des aktiven Kunden ermöglichen.

Neuregelungen praxisnah erläutert

Wie solche Marktrollen konkret aussehen und ob sich die Nutzung des Netzanschlusses des Nachbarn zur Einspeisung auf die Leistungsbegrenzung am Netzanschluss auswirkt, beantwortet der Branchenverband PV Austria in Kurzvideos. Gemeinsam mit Vertretern des Energieministeriums, Rechtsanwälten und Branchenexperten werden in diesen Videos zentrale Neuerungen kompakt und praxisnah erläutert. Je nach Thema haben die Videos eine Dauer von 25 bis 50 Minuten und unterstützen die Handwerker und Planer der Solarbranchen genauso wie Investoren dabei, sich frühzeitig auf die kommenden Änderungen vorzubereiten.

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So hat der Branchenverband neben Informationen zum Contracting und zur Direktleitung auch ein Video zur Auswirkung des ElWG auf direkte Stromlieferverträge (Power Purchase Agreements – PPA) erstellt. Ein drittes Video beschäftigt sich mit den neuen Möglichkeiten der gemeinsamen Energienutzung.

Anlagen müssen regelbar sein

Zudem gibt es noch ein Video zu den neuen Regelungen für den Netzanschluss und zur Spitzenkappung. Denn in Zukunft müssen alle Anlagen mit einer Leistung von mehr als 3,68 Kilowatt vom Netzbetreiber angesteuert werden können. Im Bedarfsfall können die Netzbetreiber diese Anlagen gezielt regeln und sogar bei ausreichend Netzkapazitäten die Einspeisung auf 100 Prozent der installierten Leistung erhöhen. Doch was ist ein Bedarfsfall und nach welchen Kriterien wird geregelt? Das erklären die Experten im vierten Video.

Wer darf mit wie viel Leistung einspeisen?

Hier erklären sie auch die Regeln für den Netzanschluss – jenseits des Aufschlags bei der Einspeisung überschüssigen Solarstroms. Denn das ElWG regelt das Recht auf Einspeisung für Anlagen mit einer Leistung von mehr als 15 Kilowatt neu. Nur bis zu dieser Leistung kann der Anlagenbetreiber seine gesamte Bezugsleistung am Netzanschlusspunkt nutzen, um Strom einzuspeisen. Betreiber größerer Anlagen dürfen nur noch 70 Prozent der Bezugsleistung am Standort nutzen, um ihren Solarstrom einzuspeisen. Wollen sie eine höhere Einspeiseleistung, fallen dafür separate Entgelte für den Netzanschluss an.

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Regeln für die Zukunft erklärt

Ein fünftes Video befasst sich mit Zukunftsthemen wie dem Netzanschluss und der Vermarktung von Flexibilitäten. Denn das ElWG schafft die Voraussetzung für einen Flexibilitätsmarkt. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, einen solchen Markt zu schaffen, über den sie Flexibilitäten frei gehandelt werden. Das ElWG ermöglicht auch sogenannten Aggregatoren, kleinere Flexibilitätseinheiten wie Heim- und Gewerbespeicher oder Ladepunkte für Elektroautos und Elektroheizungen zu bündeln und auf der Plattform der Netzbetreiber gemeinsam zu vermarkten.

Außerdem sind die Netzbetreiber verpflichtet, mehr Transparenz in den aktuellen Zustand des Netzes zu bringen und verbindliche Netzausbaupläne zu veröffentlichen. Damit bekommen Planer mehr Informationen über eventuell noch vorhandene Netzkapazitäten und einen Überblick, wo in Zukunft neue Netzzugänge entstehen.

Die Erklärvideos stehen auf der Webseite von PV Austria zur entgeltlichen Nutzung bereit. (su)