Das Bundesumweltministerium legt die Eckpunkte für ein Förderprogramm für Elektroautos auf. So plant die Bundesregierung einen Zuschuss zum Kauf oder Leasing eines batterieelektrisch angetriebenen Pkw, die ab 1. Januar 2026 zugelassen wurden und werden. Die Förderung gilt auch für bestimmte Plug-in-Hybride sowie Elektroautos mit Reichweitenverlängerung. Hier zählt vorwiegend der CO2-Ausstoß, der nicht über 60 Gramm pro Kilometer liegen darf. Außerdem muss das Auto in der Lage sein, mindestens 80 Kilometer rein elektrisch zurückzulegen.
Die Förderung der Hybride will die Bundesregierung zum 1. Juli 2027 noch einmal prüfen. Diese soll sich dann an den CO2-Emissionen im realen Betrieb orientieren. Damit will die Bundesregierung unterstützen, dass die Besitzer einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie sieht dies als Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs. Doch für alle Fahrzeugkategorien gilt: Das Auto muss mindestens 36 Monate gehalten werden.
Bis zu 6.000 Euro sind möglich
Die Höhe der Förderung ist unabhängig vom Listenpreis des Elektroautos, sondern richtet sich nach Art des Fahrzeugs, dem Einkommen und der Familiengröße. Sie läge zwischen 1.500 und 6.000 Euro, sollte die Bundesregierung die Eckpunkte in ein konkretes Förderprogramm gießen. Dabei gibt es grundsätzlich mehr Geld für rein batterieelektrisch angetriebene Autos. Hier liegt die Basisförderung bei 3.000 Euro, während es für Hybride nur 1.500 Euro Basisförderung gibt.
Einkommensgrenzen eingezogen
Relevant für die Förderung ist auch das Einkommen. Denn förderberechtigt sind zunächst ausschließlich Privathaushalte und hier auch nur Personen und Familien mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von jährlich unter 80.000 Euro. Als Nachweis dienen die Steuerbescheide der Vorjahre. Dies entspreche ungefähr einem monatlichen Haushaltsnettoeinkommen von 4.800 Euro bei ledigen Personen. Bei Ehepaaren läge der monatliche Nettoverdienst bei 5.400 Euro. Die Einkommensgrenze erhöht sich um 5.000 Euro je Kind auf bis zu 90.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
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Sollte das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen bei maximal 60.000 Euro liegen, gibt es einen Aufschlag auf die Basisförderung von 1.000 Euro. Für Haushalte mit maximal 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen legt die Bundesregierung noch einmal 1.000 Euro drauf. Pro Kind erhöht sich in diesen Fällen außerdem die Fördersumme um 500 Euro, insgesamt aber um maximal 1.000 Euro. Ein drittes Kind wird hier also nicht mehr berücksichtigt.
Drei Milliarden Euro eingeplant
Insgesamt drei Milliarden Euro will die Bundesregierung für die Förderung der Elektroautos bereitstellen. Mit diesen Mitteln könnten rund 800.000 Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 gefördert werden, schätzt Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Die Förderanträge können rückwirkend gestellt werden. Das dafür vorgesehene Online-Portal werde voraussichtlich im Mai 2026 freigeschaltet, teilt die Bundesregierung mit.
Booster für die deutschen Autohersteller
Umweltminister Carsten Schneider sieht in der Förderung aber nicht nur einen Beitrag zum Klimaschutz im Verkehrssektor. „Es ist auch ein Anschub für unsere heimische Automobilwirtschaft, die starke Elektroautos im Angebot hat“, sagt er. „Im vergangenen Jahr waren etwa 80 Prozent der bei uns neu zugelassenen Elektroautos und Plug-in-Hybride aus europäischer Produktion. Auch die Top Ten der neu zugelassenen E-Fahrzeugmodelle zeigen, wie stark die deutsche Autoindustrie ist. In diesem Jahr werden noch weitere und auch günstigere Modelle der deutschen Hersteller auf den Markt kommen“, ist er sich sicher.
Investitionsbooster: Ab sofort schnelle Abschreibung möglich
Die Konzentration auf die Förderung von Elektroautos für Privathaushalte begründet Carsten Schneider damit, dass die Bundesregierung bereits viel getan habe, um E-Autos als Firmenwagen attraktiv zu machen. So können Unternehmen Elektroautos genauso wie Solaranlagen und Stromspeicher schneller abschreiben als vorher. (su)