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Investitionsbooster: Ab sofort schnelle Abschreibung möglich

Die Nachfrage nach Eigenstromsystemen im C&I-Segment entwickelt sich in diesem Jahr nur zögerlich. Doch scheint ist der Gordische Knoten gelöst: Bundestag und Bundesrat machten den Weg frei für den sogenannten Investitonsbooster.

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Das Gesetz führt für bewegliche Wirtschaftsgüter, zu denen auch betrieblich genutzte Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher zählen, die degressive Abschreibung wieder ein. Der degressive Abschreibungssatz darf dreimal so hoch sein wie bei linearer Abschreibung, maximal 30 Prozent jährlich. Begünstigt werden Anschaffungen zwischen Juli 2025 und Dezember 2027.

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Der BSW-Solar hat ausgerechnet: Für Photovoltaik (20 Jahre AfA) entspricht dies einer jährlichen Abschreibung von maximal 15 Prozent, für Speicher (10 Jahre AfA) ergeben sich maximal 30 Prozent. Für betrieblich genutzte Elektrofahrzeuge bis 100.000 Euro Anschaffungspreis gilt eine Sonderregelung mit 75 Prozent Abschreibung bereits im Anschaffungsjahr.

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Demgegenüber sind die Anlagenpreise derzeit sehr günstig. Es wird erwartet, dass die Sonderabschreibungen dem C&I-Segment gehörigen Schub verleihen, auch in der Landwirtschaft. Nach Angaben des BSW-Solar sind bereits 250.000 Solarstromanlagen auf deutschen Firmendächern in Betrieb. (HS)

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