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PV Austria hat Steuerleitfaden für Anlagenbetreiber aktualisiert

Der Bundesverband PV Austria hat den bisherigen „Steuerratgeber für den Betrieb von Photovoltaikanlagen“ überarbeitet. In der inzwischen schon siebten Auflage haben die Branchenexperten zusammen mit der Ötscherland Steuerberatungsgesellschaft die aktuellen Änderungen im österreichischen Steuersystem eingearbeitet, die für die Betreiber von Solaranlagen seit Anfang 2024 gelten.

Nullsteuersatz eingearbeitet

Dazu gehören unter anderem die Streichung der Mehrwertsteuer für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen. Voraussetzung ist, dass die Anlage nicht mehr als 35 Kilowatt Leistung erreicht und auf einem Gebäude oder in der Nähe eines Gebäude auf dem selben Grundstück installiert ist. Dabei muss es sich entweder um ein Wohngebäude oder ein Gewerbegebäude handeln. Der Nullsteuersatz gilt zudem nur, wen der Investor keine Förderung in Anspruch nimmt, die über das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) angeboten werden. Die Mehrwertsteuersenkung gilt zudem vorerst nur bis 31. Dezember 2025.

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Neuauflage zum Download

Diese und weitere Regelungen finden Sie im neuen Steuerleitfaden, den Sie auf der Webseite von PV Austria kostenlos herunterladen könne. Dort finden Sie auch einen Link zum Umsatzsteuergesetz, in dem die Aussetzung der Mehrwertsteuer festgelegt ist. (su)