Erst hat es einige Jahre gedauert, dann ging es schnell: Das österreichische Parlament hat im Rahmen eines sogenannten Günstiger-Strom-Gesetzes auch das lange erwartete Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) verabschiedet. Neben einem Sozialtarif für Stromkunden enthält das Gesetz auch Neuregelungen für die Photovoltaik und die Energiegemeinschaften. Letztere sollen durch die Möglichkeit eines sogenannten aktiven Kunden erweitert werden.
Direkter Solarstromhandel vereinfacht
Diese aktiven Kunden sind sowohl Betreiber als auch Verbraucher von Ökostrom, die nicht zwingend Mitglieder einer Energiegemeinschaft sein müssen. Das bedeutet, dass ein Betreiber einer Solaranlage in Zukunft auch überschüssigen Strom direkt an einen oder mehrere Verbraucher verkaufen kann. Sind große Unternehmen aktive Kunden, ist die Leistung der Solaranlage auf sechs Megawatt begrenzt.
Eine Lieferantenpflicht wird – wie bisher schon bei den bestehenden Möglichkeiten von Energiegemeinschaften – ausgeschlossen. Das heißt, der Lieferant des Solarstroms muss sich nicht auch noch um die Reststromlieferung kümmern. Die Netzbetreiber sind verpflichtet, die Möglichkeit der aktiven Kunden nicht nur zu ermöglichen. Sie müssen auch viertelstündlich aufgelöste Daten für die Abrechnung der verschiedenen Strommengen zur Verfügung stellen.
Einspeisenetzentgelte gedeckelt
Bei der langen Debatte um die Netzentgelte bei Einspeisung von Solarstrom konnte sich die Branche nur teilweise durchsetzen. Immerhin konnte erreicht werden, dass Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu 40 Kilowatt vom Österreich-Aufschlag befreit bleiben. Alle Betreiber von größeren Anlagen müssen ab 2027 für jede eingespeiste Kilowattstunde 0,05 Cent bezahlen. Dies gilt auch für Betreiber von Bestandsanlagen. „Die höhere Leistungsgrenze und die klar definierte Beitragshöhe beseitigen letzte Unsicherheiten für Anlagenbetreiber und sorgen für dauerhaft planbare Rahmenbedingungen“, stellen die Branchenvertreter von PV Austria fest.
Begrenzung auf 70 Prozent der installierten Leistung
Außerdem wurde Klarheit bei der Begrenzung der Einspeiseleistung zugunsten der Betreiber von Solaranlagen geschaffen. Die bisherige Berechnung der Begrenzung auf Basis der aktuellen Einspeiseleistung ist vom Tisch. Neue Anlagen müssen ihre Einspeisung auf 70 Prozent der installierten Modulleistung begrenzen. Die Anlagenbetreiber können dabei aber die volle Leistung weiterhin im Eigenverbrauch nutzen.
Solarmarkt in Österreich bricht ein
Die Abregelung gilt also nur für die Einspeisung von überschüssigen Strommengen. „Die reduzierte Einspeisemöglichkeit setzt zudem einen zusätzlichen Anreiz für höheren Eigenverbrauch“, betont PV Austria. „Für typische Privathaushalte bedeutet die 70-Prozent-Kappung lediglich rund zwei Prozent weniger Stromeinspeisung pro Jahr, schafft jedoch spürbar mehr Netzkapazität im Gesamtsystem.“
Netzzugang geregelt
Das ElWG regelt auch den Netzzugang von Solarstromanlagen. So müssen die Netzbetreiber das Netzanschlussbegehren für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 Kilowatt innerhalb von vier Wochen bearbeiten. Hat die Anlage weniger als sieben Kilowatt, dürfen die Betreiber den Generator bis zur Höhe der Leistung des bestehenden Hausanschlusses einfach anschließen. Der Netzbetreiber darf dies nur verweigern, wenn erhebliche Sicherheitsbedenken bestehen. Er muss dies auch schlüssig begründen.
Solarelektrische Wärme ersetzt Einspeisevergütung
Mit dem ElWG bekommt die Solarbranche in Österreich endlich Planungssicherheit und Klarheit über die neuen Spielregeln für erneuerbare Stromerzeuger, wie es Herbert Paierl, Vorstandsvorsitzender von PV Austria, ausdrückt. „Die E-Control ist nun gefordert, im Netzbereich rasch für Effizienz zu sorgen und die Einhaltung dieser neuen Spielregeln zu überwachen“, sagt er. Vera Immitzer, Geschäftsführerin von PV Austria, ergänzt: Die letzten Monate waren von erheblichen Unsicherheiten geprägt. „Jetzt gilt es, nach vorn zu schauen. Wir werden die Branche bestmöglich unterstützen, damit die Branche schnell und sicher mit dem neuen Gesetz arbeiten kann“, betont sie. (su)