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Studie: Braunkohle trotz Kohleausstieg weiter subventioniert

Das Gros der in der FÖS-Analyse aufgeführten direkten staatlichen Förderungen kommt durch Energiesteuervergünstigungen zustande. Diese machen rund 817 Millionen Euro aus. Das sind die Ergebnisse einer neuen Analyse des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (FÖS) im Auftrag der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy. „Die Stromerzeugung aus Kohle wird zwar indirekt durch die Stromsteuer besteuert – aufgrund zahlreicher Ausnahmen vor allem für die energieintensive Industrie wird die Wirkung dieser Steuer allerdings stark minimiert“, erklärt Isabel Schrems, Studienleiterin beim FÖS.

Eine Entlastung von 233 Millionen Euro

Zudem fällt die bei der Wärmeerzeugung aus Kohle anfallende Energiesteuer, vor allem gemessen am CO2-Gehalt und den damit verbundenen Umweltkosten, im Vergleich zu anderen fossilen Energieträgern gering aus, berichtet Schrems. Daneben profitierten die Braunkohleunternehmen auch im Jahr 2022 davon, dass sie von einer Förderabgabe befreit waren, die normalerweise auf die Ausbeutung von Bodenschätzen gezahlt werden muss. Diese Abgabe beträgt zehn Prozent des Marktwerts – kann aber von den zuständigen Bundesländern reduziert oder erlassen werden. Bei einer Fördermenge von 130 Millionen Tonnen Braunkohle im vergangenen Jahr und einem geschätzten Marktpreis von 17,84 Euro pro Tonne ergibt sich durch die erfolgte Befreiung eine Entlastung von 233 Millionen Euro.

Dritte große Säule der direkten staatlichen Subventionen sind Entschädigungszahlungen. Die wurden im Kohleausstiegsgesetz für die Stilllegung von Braunkohlemeilern vereinbart. Für den RWE-Konzern waren das laut FÖS für das Jahr 2022 Zahlungen in Höhe von 173 Millionen Euro. Insgesamt belaufen sich die vereinbarten Entschädigungszahlungen an RWE und die ostdeutsche Leag auf 4,35 Milliarden Euro. Allerdings prüft die EU-Kommission nocg, ob diese Zahlungen eine unrechtmäßige Beihilfe darstellen könnten – eine Entscheidung aus Brüssel wird noch vor der Sommerpause erwartet.

Sicherheitsbereitschaft über 236 Millionen Euro

Neben den staatlichen Förderungen erhalten die Braunkohlekonzerne noch weitere finanzielle Vorteile, die zum Teil von den Verbrauchern getragen werden: Dies beinhaltet Vergütungen für Braunkohlemeiler, die in die so genannte Sicherheitsbereitschaft überführt wurden beziehungsweise die über einen längeren Zeitraum schrittweise stillgelegt werden sollen. Allein die Vergütung zur Sicherheitsbereitschaft beläuft sich auf 236 Millionen Euro pro Jahr – Kosten, die von der Bundesnetzagentur auf die Netzentgelte umgelegt werden und von allen Stromkunden gezahlt werden. (nhp)

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