Die Umstellung der Vergütung von Solarstrom aus Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt von Festtarifen auf verpflichtende Direktvermarktung bremst den Zubau weiter aus. Dies ist das Ergebnis einer Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme (ISE) im Auftrag des Ökoenergieversorgers EWS Elektrizitätswerke Schönau. Hintergrund ist der Plan von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU), die Einspeisevergütung für solche Anlagen abzuschaffen.
Prozesse für die Direktvermarktung fehlen
Das Problem dabei ist weniger die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen, sondern die fehlenden oder zu komplexen Prozesse bei der Direktvermarktung von Reststrommengen aus kleineren Solargeneratoren. Diese müssten zunächst geschaffen und die Direktvermarktung generell vereinfacht werden. „Unsere Berechnungen ergeben, dass für eine Direktvermarktung des Stroms kleiner Photovoltaikdachanlagen bis 30 Kilowatt zurzeit noch eine um etwa 15 Prozent höhere Eigenverbrauchsquote nötig wäre, um den gleichen wirtschaftlichen Ertrag wie unter EEG-Vergütung zu erzielen“, sagt Verena Fluri, Projektleiterin und Mitautorin der Studie beim Fraunhofer ISE. „Mit der Folge, dass die Anlagen vermutlich kleiner dimensioniert und Dachflächen nicht vollständig genutzt würden“, warnt sie.
Smart Meter installieren, Datenaustausch standardisieren
Schließlich stellt die Direktvermarktung von Strom aus kleinen Solaranlagen derzeit immer noch einen hohen Mehraufwand gegenüber der Einspeisevergütung für die Betreiber dar. Denn viele Prozesse in der Direktvermarktung sind noch nicht standardisiert und vereinfacht.
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Dazu wären unter anderem eine Beschleunigung der Installation von intelligenten Messsystemen und eine flächendeckende Umsetzung eines standardisierten, elektronischen Datenaustauschs in der Energiewirtschaft notwendig. „Momentan gibt es weder eine flächendeckende Ausstattung mit Smart Metern, um die Einspeisung des Solarstroms in die Netze zeitgenau überhaupt zu erfassen, noch haben wir diesbezüglich eine durchgehend standardisierte Marktkommunikation in Deutschland“, kritisiert Alexander Sladek, Vorstand der EWS Schönau, dass die Bundesregierung hier den zweiten vor dem ersten Schritt machen will.
Bürger könnten nicht mehr investieren
Denn er geht davon aus, dass die Bundesregierung plant, die EEG-Vergütung für kleine Dachanlagen abzuschaffen und diese in die Direktvermarktung zu zwingen, ohne dass die Voraussetzungen für die Direktvermarktung geschaffen sind. Dies hätte fatale Auswirkungen auf die Energiewende. „Ein überstürzter Ausstieg aus der EEG-Vergütung würde Kleininvestoren, wie zum Beispiel die Bürgerenergie, direkt treffen, weil die Anlagen sich kaum noch rechnen“, befürchtet Alexander Sladek. „Und vor allem würde die Energiewende ausgebremst, weil weniger und kleinere Anlagen gebaut würden“, warnt er.
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Direktvermarktung kleiner Solaranlagen analysiert
Die Forscher des Fraunhofer ISE haben für ihre Studie die Marktentwicklung kleiner solarer Dachanlagen, deren Wirtschaftlichkeit sowie deren Potenziale eines systemdienlicheren Einsatzes ausführlich analysiert. Zusätzlich haben sie Experteninterviews geführt, um die mögliche Rolle und die wirtschaftlichen Herausforderungen einer Direktvermarktung für kleine Dachanlagen herauszufinden. Das Ergebnis: Um einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu ermöglichen und gleichzeitig Systemdienlichkeit zu sichern, seien ein Festpreistarif in Kombination mit einem dynamischen Strombezugstarif oder eine flexible Einspeisevergütung notwendig.
EWS Schönau stellt gemeinsam mit den Autoren vom Fraunhofer ISE die Studie „Dezentrale PV als Säule der Energiewende – Analyse und Perspektiven für kleine Dachsolaranlagen“ in einem Webinar am 9. März 2026 vor. In diesem Rahmen werden auch Experten aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung die Auswirkungen diskutieren. Sie steht aber auch jetzt schon auf der Webseite von EWS Schönau zum Download zur Verfügung. (su)