.
Die direkte Vermarktung von Strom aus kleinen Solaranlagen, wie sie das Bundeswirtschaftsministerium andenkt, ist kommunikationstechnisch derzeit überhaupt nicht möglich. Außerdem verstößt die Regelung gegen den Koalitionsvertrag – schon die zweite.
Eisige Temperaturen, Schneestürme, Inflation und Krisenstimmung: In nahezu allen Anlagensegmenten lagen die Inbetriebnahmen im Januar deutlich unterm Dezember. Es war der schwächste Jahresauftakt seit vier Jahren.
Eine Studie des Fraunhofer ISE warnt davor, überstürzt die EEG-Vergütung für kleine Solaranlagen zu streichen. Denn die Prozesse und technischen Voraussetzungen für die Direktvermarktung der Strommengen sind längst nicht vorhanden.
Führende Verbände fordern, den Ausbau der Photovoltaik ungebremst fortzusetzen. Sie vertreten über 20 Millionen Einzelmitglieder, darunter mehr als 50.000 Unternehmen. Denn ohne attraktive Förderung dürfte sich der Zubau im Heimsegment mehr als halbieren.
Der Ausbau der Photovoltaik im Ländle kratzt an der Vorjahresmarke. Um diese zu erreichen, ist die Streichung der Einspeisevergütung schädlich. Stattdessen sollten Bund und Land den Weg für mehr Ausbau freimachen.
Der Verband unabhängiger Stromversorger hat die Möglichkeiten der Verteilnetzbetreiber in der Schweiz analysiert, wie hoch die Vergütung für Solarstrom sein kann. Mit fairen Vergütungen unterstützen sie die Energiewende.
Betreiber von Photovoltaikanlagen kämpfen zunehmend mit ausbleibenden Zahlungen durch Netzbetreiber. Die Kanzlei Meyer-Köring hat darauf reagiert und die Plattform „Netzbetreiber antreiben“ ins Leben gerufen. Sie bietet rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von EEG-Vergütungen.
Seit 30. Juli 2022 sind die ersten Neuregelungen der jüngsten EEG-Novelle in Kraft getreten. Welche Änderungen ergeben sich für die Photovoltaik?
Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude fördert die Bafa Solaranlagen und Speicher mit bis zu 50 Prozent der Investitionskosten. Es sind aber einige Voraussetzungen an diese Unterstützung geknüpft.
Durch die gestiegenen Beschaffungskosten für Strom durch die Verteilnetzbetreiber haben auch die Besitzer von Solaranlagen einen Anspruch auf eine höhere Einspeisevergütung.
Hohe Systempreise und übereilt reduzierte Vergütungen lassen den wirtschaftlichen Betrieb von neuen Photovoltaikanlagen kaum zu. Die Stromgestehungskosten lagen im November 2021 bereits 4,5 Eurocent über der aktuellen Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Dadurch erhöht sich die Amortisationszeit auf fast 22 Jahre.
Die EEG-Einspeisevergütung sinkt aufgrund des im Gesetz installierten atmenden Deckels immer weiter ab. Speicher können durch eine Steigerung des Eigenverbrauchs bei hohem Stromverbrauch die Wirtschaftlichkeit einer Solarstromanlage sichern. Das belegt eine aktuelle EuPD-Untersuchung.
Am 9. und 23. Oktober zeigt der Photovoltaikgutachter Christian Dürschner, welche Handlungsoptionen Anlagenbetreiber haben, die demnächst keine Vergütung mehr für ihren Strom bekommen. Das Seminar findet online statt.
Wer sich im Jahr 2020 eine Photovoltaikanlage zulegt, profitiert weiter von einer guten Rendite. Die Einspeisevergütung für neue Anlagen ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Aber geringere Anlagekosten und ein solarer Eigenverbrauch machen diesen Verlust teilweise wieder wett.
Der atmende Zubaudeckel für die Photovoltaik wird in wenigen Monaten dazu führen, dass die Einspeisevergütung für Dachanlagen deren Stromerzeugungskosten unterschreitet. Dies gefährdet insbesondere den Bau von größeren Solaranlagen.
Die Tarife für den eingespeisten Solarstrom bleiben in den kommenden drei Monaten stabil. Das ist gut für die Investoren. Für die Branche ist es das Zeichen, dass die erwartete Marktbelebung in diesem Jahr ausbleibt, auch wenn der Zubau leicht über dem des Vorjahres liegt.
Einige Schweizer Verteilnetzbetreiber senken zum kommenden Jahr die Einspeisetarife für Solarstrom. Das teilt der Verband der unabhängigen Energieerzeuger (VESE) mit. So will der Versorger SAK, der für die Kantone Sankt Gallen und Appenzell zuständig ist, die Abnahmepreise für Überschussstrom...
Einige Netzbetreiber in der Schweiz haben die Absenkung der Rückspeisetarife für Solarstrom angekündigt. Der Verband der unabhängigen Energieerzeuger sieht darin ein Manöver, den Bundesrat zu bewegen, die Referenzpreise nicht an den Gestehungskosten, sondern an den Strommarktpreisen auszurichten.
Die Einspeisevergütung für Solarstrom bleibt in den kommenden drei Monaten auf dem gleichen Niveau wie bisher. Die Degressionsautomatik wird ausgesetzt, da der Zubau weit unter dem Ziel der Bundesregierung liegt. Im Juni wurden 6.455 neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 206,5 Megawatt registriert.
Die Tarife für die Einspeisung von Überschussstrom aus Eigenverbrauchsanlagen in der Schweiz sinken um durchschnittliche 14 Prozent. Vor allem die Anlagenbetreiber im Netzgebiet des Berner Versorgers BKW sind von einer drastischen Tarifsenkung betroffen. Andere Netzbetreiber haben die Tarife erhöht.
Die österreichische Bundesregierung kürzt die Einspeisevergütung für Solarstrom aus neu errichteten Anlagen zum kommenden Jahr. Die kleine Reform des Ökostromgesetzes wird es in diesem Jahr nicht mehr geben. Damit bleibt das System erst einmal so wie bisher erhalten. Aus den Branchen kommt heftige Kritik.
Die Einspeisevergütung ist nicht die einzige Möglichkeit der Förderung einer Solaranlage. Bund, Länder und auch Banken bieten noch mehr Möglichkeiten, die Anschaffung eines Photovoltaikgenerators zu unterstützen.
Vor etwa vier Wochen wurde im Iran das bestehende EEG novelliert. Die bisher einheitliche Vergütung für alle Ökoenergien unterscheidet nun nach Technologien. Die Vergütungsdauer wurde von fünf auf 20 Jahre erhöht. Rund 20 Cent pro Kilowattstunde gibt es für Solarenergie.
Das polnische Parlament hat mit einer knappen Mehrheit für ein neues Einspeisegesetz bei Ökostromanlagen gestimmt. Demnach werden insbesondere kleine Anlage bis zehn Kilowatt Leistung bevorzugt – was somit auch für Kleinwindanlagen gilt.
Die italienische Regierung hat das Gesetz für die rückwirkende Kürzung der Solarförderung im Amtsblatt veröffentlicht. Sie ist am 25. Juni 2014 in Kraft getreten und gilt für bestehende Solarstromanlagen mit einer Leistung von über 200 Kilowatt. Das betrifft immerhin 8.600 der etwa 200.000...