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Schweiz: Verband sieht mehr Spielraum für Solarstromvergütung

Der Schweizer Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) hat eine Studie zu den Abnahmevergütungen für Photovoltaikstrom ab 2026 veröffentlicht. Das Papier zeigt, dass die Verteilnetzbetreiber (VNB) weiterhin großen Handlungsspielraum bei der Vergütung haben und keineswegs verpflichtet sind, nur den Spotmarktpreis zu vergüten.

Vergütung aushandeln

Grundsätzlich sind die Verteilnetzbetreiber in der Schweiz verpflichtet, den in ihrem Netzgebiet eingespeisten Solarstrom abzunehmen und zu vergüten. Diese Vergütung ist aber nicht staatlich festgelegt. Vielmehr kann jeder Netzbetreiber mit dem Anlagenbetreiber aushandeln, wie viel er für den abgenommenen Sonnenstrom bezahlt. Wenn sich beide Parteien nicht einigen können, greift ein schweizweit harmonisierter Preis. Dieser wird für größere Anlagen auf Basis des vierteljährlich ermittelten Spotmarktpreises festgeschrieben. Für Anlagen bis 150 Kilowatt ist eine Minimalvergütung festgelegt.

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Handlungsspielraum aktiv nutzen

Diese Regelung zwingt die Netzbetreiber aber nicht, nur die Mindestpreise zu zahlen. Es ist auch möglich, stabile Preise zu bezahlen und diese der Grundversorgung anzurechnen, schreiben die Autoren in ihrer Studie. Der Verband ermutigt deshalb die Verteilnetzbetreiber, ihren Handlungsspielraum aktiv zu nutzen, um faire und kostendeckende Vergütungen anzubieten, die über dem harmonisierten Preis liegen können.

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Solche Vergütungen können durchaus die eigentlichen Gestehungskosten abzüglich der Förderungen für die Anlagenbetreiber abdecken, wenn der Strom mit Herkunftsnachweis angeboten wird. Ohne Herkunftsnachweis wird der Strom den Anlagenbetreibern allerdings maximal den harmonisierten Preis oder die Minimalvergütung einbringen.

Stromabnahmevertrag abschließen

VESE weist aber auch darauf hin, dass die Anlagenbetreiber und Netzbetreiber zusätzlich die Möglichkeit haben, ihren Strom direkt an einen Abnehmer zu verkaufen. Solche Power Purchase Agreements (PPA), abgeschlossen mit den Verteilnetzbetreibern, die den Strom an ihre Kunden verkaufen, können Preise erzielen, wie sie Verbraucher in der Grundversorgung zahlen. Der Verband weist darauf hin, dass kostendeckende, stabile Vergütungen entscheidend für die Umsetzung der Energiestrategie und die Sicherung der Energieversorgung sind. Die Experten der VESE empfehlen, langfristige Verträge abzuschließen und die langfristigen Vorteile erneuerbarer Energien zu berücksichtigen.

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Wie weit die Verteilnetzbetreiber mit fairen Preisen für den Solarstrom die dezentrale Energiewende in der Schweiz unterstützen können, lesen Sie im Whitepaper „Abnahmevergütungen ab 2026“ des VESE, das zum Download auf der Webseite des Verbandes bereitsteht. (su)