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EEG: Atmender Deckel gefährdet die Energiewende

Eine Anpassung des gesetzlichen Rahmens im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist daher dringend notwendig. Denn nach kontinuierlichem Anstieg der Installationszahlen seit Mitte der letzten Dekade hat sich der Wachstumspfad im deutschen Photovoltaikmarkt merklich verlangsamt.

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Die Gegenüberstellung der Neuinstallationen von 2020 und 2021 zeigt, dass es im März und April dieses Jahres noch einen Sondereffekt aufgrund der neu eingeführten Ausschreibungen für Aufdachanlagen ab 300 Kilowatt gab. Im August und im September 2021 wurden die Vorjahreswerte nur neun beziehungsweise sechs Prozent übertroffen.

Preise steigen, Vergütung sinkt

Preissteigerungen bei den Komponenten und sinkende Einspeisevergütungen laufen gegeneinander. Das Strategiepapier „Paragraph 49 EEG als Barriere der dezentralen Energiewende“ von EUPD Research aus Bonn analysiert die Auswirkungen auf den deutschen Markt und prognostiziert den Zubau bis 2023.

Für eine im November 2021 neu installierte Kleinanlage bis zehn Kilowatt beliefen sich die Stromgestehungskosten auf 11,5 Eurocent je Kilowattstunde. Eingespeister Solarstrom wurde nur mit 7,03 Eurocent vergütet. Mit jeder ins Netz eingespeisten Kilowattstunde macht der Anlagenbetreiber einen Verlust von 4,5 Eurocent.

Anlagen werden kleiner

Der wirtschaftliche Betrieb der Anlage ist einzig durch möglichst hohen Eigenverbrauch des selbst erzeugten Solarstroms möglich. Um die Einspeisung von Überschüssen ins Netz zu minimieren, werden die Anlagen kleiner gebaut.

Nun ist der Gesetzgeber gefordert. Mit der Novellierung des EEG zum Jahresbeginn 2021 blieb die Degression der Einspeisevergütung im Paragraph 49 unberührt. Jetzt zeigt sich, wie massiv die Auswirkungen einer übereilten Absenkung der Einspeisevergütung sind.

Beispiel: Eine im September 2021 neu installierten Kleinanlage bis zehn Kilowatt ist nicht mehr so wirtschaftlich, wie im September 2020. 2023 wird sich eine solche Anlage erst nach knapp 22 Jahren refinanzieren.

Stärkerer Zubau ist unverzichtbar

Eigentlich müsste der Zubau von Solargeneratoren von jährlich fünf auf 20 Gigawatt wachsen. Soll die Energiewende gelingen, müssen die Paragrafen 48 und 49 im EEG möglichst schnell angepasst werden. Denn volkswirtschaftlich sind sowohl der solare Eigenverbrauch als auch die Einspeisung von Sonnenstrom ins Netz wünschenswert und sinnvoll – wenn nicht gar unverzichtbar.

So könnte die Anhebung der Einspeisevergütung zeitnah die hohe Degression der letzten Monate ausgleichen und den drohenden Markteinbruch verhindern. Die Ausschreibungsgrenze für Aufdachanlagen sollte erhöht und der Eigenverbrauch von bürokratischen oder steuerlichen Hürden entlastet werden. (HS)

Hier finden Sie das Strategiepapier des EUPD.

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