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In der Praxis stößt Photovoltaik immer wieder auf Widerstände – nicht selten von Behörden. Mit einem Urteil hat das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein ein wichtiges Signal gesetzt: Sie müssen das öffentliche Interesse ernsthaft berücksichtigen. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder erläutert die Entscheidung.
Seit Februar 2026 gelten für neu in Betrieb genommene Photovoltaikanlagen leicht reduzierte Vergütungssätze nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz. Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie hat dazu eine aktualisierte Arbeitshilfe veröffentlicht.
Die direkte Vermarktung von Strom aus kleinen Solaranlagen, wie sie das Bundeswirtschaftsministerium andenkt, ist kommunikationstechnisch derzeit überhaupt nicht möglich. Außerdem verstößt die Regelung gegen den Koalitionsvertrag – schon die zweite.
Derzeitiges Regierungsziel ist es, den künftigen Photovoltaik-Ausbau hälftig auf Gebäuden und hälftig auf Freiflächen zu errichten. In den letzten Wochen kam es vereinzelt zu Vorschlägen, künftig zu Lasten des Ausbaus auf Gebäuden stärker auf ebenerdig errichtete Solarparks zu setzen. Carsten Körnig ist Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft. Er warnt davor, die bürgernahe Energiewende abzuwürgen.
O & M ▪ Die kaufmännische Betriebsführung muss neue Erlösquellen sinnvoll einfließen lassen. Denn die Rendite kommt künftig nicht mehr nur aus der Einspeisevergütung. Sven Ullrich
Die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Solar- und Windanlagen entwickelt sich in Deutschland von einer freiwilligen Regelung zu einer verpflichtenden Abgabe. In NRW drohen sogar Strafzahlungen bis zu 0,8 Cent pro Kilowattstunde.
Verträge für Grundstücke sind komplex, insbesondere die Regelungen zu Laufzeit und Kündigung. Der BGH stärkt die Position der Projektierer. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder erläutert das Urteil.
Projektierer sollten die Auflagen zum Landschaftsschutz nicht auf die leichte Schulter nehmen. Denn vor Gericht werden die Beeinträchtigungen durch Solarparks sorgfältig erwogen, wie RA Dr. Thomas Binder erläutert.
Klimaschutz statt fossiler Subventionen: Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland wünscht sich weitere Förderung von Solarstrom und Wärmepumpen. Dagegen stößt staatliche Unterstützung für neue Gaskraftwerke auf Ablehnung.
Betreiber von Photovoltaikanlagen kämpfen zunehmend mit ausbleibenden Zahlungen durch Netzbetreiber. Die Kanzlei Meyer-Köring hat darauf reagiert und die Plattform „Netzbetreiber antreiben“ ins Leben gerufen. Sie bietet rechtliche Unterstützung bei der Durchsetzung von EEG-Vergütungen.
Am 29. März 2000 erging der Beschluss des Parlaments. Sofort danach wurde das EEG im Bundesgesetzblatt verkündet und trat am 1. April in Kraft. Kein Aprilscherz, wie seine Gegner erkennen mussten. Erst belächelt, dann bekämpft – und mittlerweile ein globaler Trend.
Im Oktober 2024 wurden vom Gesetzgeber neue Regelungen eingeführt, um Hürden für Solarprojekte abzubauen. Nun wird es einfacher, Anlagen zu handeln. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder ordnet die neuen Vorschriften ein.
Es ist nicht alles Gold, was glänzt - manchmal ist es auch Silber. Und ein extrem erfreuliches Silberjubiläum gibt es heute zu feiern: Vor 25 Jahren, am 1. April 2000, trat in Deutschland das Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, in Kraft. Von Markus Elsässer
Der Ökoenergieausbau erfordert erhebliche Investitionen. Gleichzeitig muss die nächste Bundesregierung die EEG-Förderung aufgrund von EU-Vorgaben anpassen. Agora Energiewende schlägt daher einen neuen Rechtsrahmen für Investitionen in Wind- und Solaranlagen vor – der über Marktanreize die Stromkosten senkt.
Das Parlament hat eine fraktionsübergreifende Änderung des Energierechts beschlossen. Damit sollen vor allem Photovoltaikanlagen besser ins System integriert werden. Es wird zwar etwas komplexer. Aber Nachteile entstehen kaum.
Künftig ist mehr Flexibilität im Energiesystem gefragt: Bidirektionales Laden von Millionen E-Autos kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Doch dafür müssen die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen. Der aktuelle Rechtsrahmen tut dies nicht, zeigt ein Rechtsgutachten. Eine Analyse.
Die solare Energiewende braucht jedes verfügbare Dach. Besonders effizient sind Anlagen, die den erzeugten Strom direkt vor Ort nutzen. Doch was tun, wenn große Dächer zur Verfügung stehen, der Strombedarf im Gebäude jedoch gering ist?
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat neue Kriterien für zuschaltbare Lasten festgelegt. So soll Ökostrom lieber genutzt statt abgeregelt werden. Zum neuen Kreis dieser Verbraucher zählen netzgekoppelte Speicher, Elektrolyseure und Großwärmepumpen. Den zusätzlichen Netzausbau ersetzt das jedoch nicht.
Die Übertragungsnetzbetreiber schätzen den zusätzlichen Bedarf in diesem Jahr auf 7,8 Milliarden Euro, um die EEG-Vergütung zu finanzieren. Der Ökoenergieverband BEE fordert deshalb eine schnelle Reform des Strommarktes. Eine Rückkehr zur alten EEG-Umlage sei jedoch der falsche Schritt.
Ab Februar sinken für private Photovoltaikanlagen die Vergütungssätze wieder. Pro Halbjahr reduziert sich die Einspeisevergütung dann um ein weiteres Prozent. Solar lohnt sich jedoch weiter: Mit solarem Eigenverbrauch ist eine Rendite von bis zu sechs Prozent pro Jahr drin.
Lange Zeit galt neben der Politik auch die Rechtsprechung als Bremsklotz für die erneuerbaren Energien. Neue Urteile zeigen an, dass ein Umdenken stattfindet. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder erläutert jüngste Entscheidungen der Richter.
Lange Zeit galt neben der Politik auch die Rechtsprechung als Bremsklotz für erneuerbare Energien. Neue Urteile zeigen, dass ein Umdenken stattfindet. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder erläutert jüngste Entscheidungen der Richter. Ein Praxisreport
Kaum eine Regelung hat derartige Aufmerksamkeit erregt wie der neue Paragraf 2 im EEG. Er betont das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien und legt ihren Vorrang fest. Unser Rechtsexperte Dr. Thomas Binder ordnet ihn ein.
EEG 2023 — Kaum eine Regelung hat derartige Aufmerksamkeit erregt wie der neue Paragraf 2. Er betont das überragende öffentliche Interesse am Ausbau der erneuerbaren Energien und legt ihren Vorrang fest. Unser Rechtsexperte Dr. Thomas Binder ordnet ihn ein. Ein Praxisreport
Der Ausbau der erneuerbaren Energien stockt, denn weiterhin behindern bürokratische Hürden die Energiewende. Der Bundesverband der Erneuerbaren Energien fordert nun konkrete Maßnahmen, um die Verfahren zur Genehmigung und zum Anschluss der Anlagen zu verschlanken.