Mehr als 60 Prozent des deutschen Strombedarfs werden bereits durch erneuerbare Energien gedeckt. Die von der Bundesregierung derzeit geplanten Reformvorhaben zum „ErneuerTextbare-Energien-Gesetz“ (EEG), zum „Netzpaket“ und zum „Stromversorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetz“ (StromVKG) gefährden jedoch die notwendige Beschleunigung der Energiewende.
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Aus Sicht des Zentralverbandes der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) gehen die Vorschläge von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) in die falsche Richtung. „Wir sind für eine kosteneffiziente Energiewende. Dafür muss die Bunderegierung jedoch ihre Hausaufgaben beim Netzausbau, der digitalen Energiewende, bei einer Energiesteuerreform und beim ETS II erledigen“, fordert Stefan Ehinger, Präsident des ZVEH. „Das aktuelle Gesetzespaket ist unfair. Es fährt einseitig den Ausbau erneuerbarer Energien herunter, ohne die Netzbetreiber beim notwendigen Ausbau zu fordern, ohne klimaschädliche Emissionen vollständig im Markt zu bepreisen und ohne die vierfach höhere Steuerbelastung von Strom gegenüber Gas zu beenden.“
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Energiewende nicht gegen Wirtschaft ausspielen
Das Vorgehen erschwert nach Ansicht des ZVEH die Teilhabe und Teilnahme der Bevölkerung an der Energiewende und sorgt so dafür, dass die Akzeptanz sinkt. „Die Bundesregierung spielt Energiewende gegen Wirtschaft aus, statt das Potential zu heben“, Stefan Ehinger. „Viele Handwerksunternehmen haben nach der letzten Energiekrise wie gefordert die Zukunftsfelder besetzt. Nun vollzieht man wieder eine Rolle rückwärts.“
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Kritik an der EEG-Reform
Der ZVEH warnt davor, dass die vollständige Streichung der Einspeisevergütung für neue Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt massive Verunsicherung bei den Kundinnen und Kunden auslöst. Er lehnt dieses Vorhaben entschieden ab. Die Vergütung ist unter den aktuellen energiepolitischen Rahmenbedingungen vor allem für private Investoren ein entscheidender Faktor, der die Wirtschaftlichkeit der Investition gewährleistet.
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Besonders paradox ist, dass ausgerechnet neue Dachanlagen bis 25 Kilowatt ab 2027 keinerlei Förderung mehr für eingespeisten Strom erhalten sollen. „Gerade diese Anlagen ermöglichen es privaten Haushalten und kleinen Betrieben, sich an der Energiewende zu beteiligen“, analysiert Stefan Ehinger. „Gleichzeitig tragen sie zur Entlastung des Netzes sowie bei Blackouts zur Versorgungssicherheit privater Haushalte und kleiner Betriebe bei.“
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Enormer Vertrauensverlust
Der Verband weist insbesondere auf den Vertrauensverlust hin, der mit dem abrupten Aussetzen etablierter Fördersysteme verbunden ist. Der ZVEH wendet sich damit auch gegen verzerrende Behauptungen, die Einspeiseförderung begünstige nur Eigenheimbesitzer. Die Möglichkeit, über die eigene Anlage generierten Strom direkt zu vermarkten, stellt für den ZVEH indes keine sinnvolle Alternative dar, da dies für kleine Anlagen in der Praxis nur sehr begrenzt realisierbar ist.
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Denn auch Mieterstrommodelle verlieren nach Ansicht des Verbandes durch die Streichung der Einspeisevergütung an Attraktivität. Mieterstrom adressiert 60 Prozent der Bevölkerung, die nicht im Eigenheim leben. Ohne kleine Dachanlagen können nach Ansicht des Zentralverbands lediglich Energiekonzerne, nicht aber Bürgerinnen und Bürger von den erneuerbaren Energien profitieren.
Abschaffung der Staffelung begrüßt
Dagegen begrüßt der ZVEH, dass Staffelungen für die Einspeiseförderung bei neuen Anlagen bis 100 Kilowatt abgeschafft werden sollen. Kritisch wird bewertet, dass alle Anlagen über zwei Kilowatt steuerbar sein müssen. „Gerade bei älteren Anlagen stehen die Kosten für eine Ausstattung mit intelligenten Messsystemen in keinem Verhältnis zum Nutzen“, erklärt der ZVEH-Präsident. Oft sei die Ausrüstung älterer Wechselrichter technisch gar nicht möglich, weil Schnittstellen zur Kommunikation fehlen.
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Im Fokus des Smart-Meter-Rollouts sollten daher neue Anlagen stehen. Alle grundzuständigen Messstellenbetreiber sollten verpflichtet werden, jede Messstelle, hinter der eine neue Photovoltaikanlage installiert wurde, innerhalb einer bestimmten Frist mit Smart Metern und Steuerungstechnik auszustatten. Die ebenfalls im Gesetzesentwurf angeführte generelle Herabsetzung der Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung bei neuen Anlagen auf 50 Prozent der installierten Leistung sieht der ZVEH als Doppelregulierung und wenig zielführend an.
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Unzureichendes Netzpaket
Der ZVEH fordert seit Langem, dass die Verfahren für Netzanschlüsse und Inbetriebnahmen beschleunigt und digitalisiert werden. Insofern begrüßt es der Verband, dass Netzbetreiber ab 2028 sicherstellen müssen, dass sämtliche Netzanschlussprozesse auf allen Netzebenen vollständig über ein digitales Webportal erfolgen können. „Es muss aber auch sichergestellt werden, dass diese Portale nach einheitlichen Standards konzipiert sind“, fordert Stefan Ehinger. „Und es müssen viel schneller Automatisierungen eingeführt werden, um effizienter zu werden. Ein digitaler Postkasten für PDF-Dokumente mit ansonsten gleichen Prozessen nützt niemandem.“
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Bezüglich der geplanten Ausweisung netzlimitierter Gebiete und des Redispatch-Vorbehalts macht der ZVEH-Präsident deutlich: „Das darf den dringend benötigten Netzausbau jedoch nicht weiter verlangsamen.“ Der ZVEH moniert, dass die geplante Ausweisung netzlimitierter Gebiete, in denen die Redispatch-Entschädigungen bei neuen Anlagen entfallen sollen, für Investoren ein unkalkulierbares Risiko darstellt.
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Folge dürfte sein, dass die Errichtung größerer Wind- und Solarparks unattraktiv wird, was die Ausbauziele der Bundesregierung gefährdet. „Wir brauchen umfassende Netzkataster, die Veröffentlichung von Ausbauplänen und wirksame Verfahren, die Verschleppungen ahnden“, kritisiert Ehinger. „Die unsanktionierte Ausweisung von Problemgebieten ist dagegen wenig hilfreich.“
Geplante Regelungen durch das StromVKG
Das StromVKG soll helfen, ausreichende Erzeugungsleistung ab 2031 sicherzustellen. Als problematisch sieht der ZVEH an, dass die Kriterien für die erste Ausschreibungsrunde so konzipiert sind, dass praktisch ausschließlich Gaskraftwerke diese Anforderungen erfüllen. Batteriespeicher, die ebenfalls einen wesentlichen Beitrag leisten können, werden faktisch ausgeschlossen.
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Nicht nachvollziehbar ist für den Verband insbesondere, warum hybride Lösungen – zum Beispiel die Kombination aus Gaskraftwerken und Batteriespeichern oder systemdienliche Speicherparks – nicht an der Ausschreibung teilnehmen können. „Das verstößt gegen den Grundsatz der Technologieoffenheit“, moniert Stefan Ehinger.
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Unnötig hohe Strompreise drohen
Die Folge sind unnötig hohe Strompreise. „Auch halten wir es für falsch, trotz der Risiken durch fossile Energieträger bei der Sicherstellung von Kraftwerkskapazitäten primär auf Gas zu setzen.“
Der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) vertritt 49.113 Unternehmen aus der Elektrotechnik, Informationstechnik und dem Elektromaschinenbau. Mit 451.050 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, davon 46.403 Auszubildende, erwirtschaften die Unternehmen einen Jahresumsatz von 88,2 Milliarden Euro. Dem ZVEH als Bundesinnungsverband gehören zwölf Landesverbände mit 313 Innungen an. (HS)
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