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Neue VDE-AR 4105:2026-03 vereinfacht Anschluss 

Bis Anfang März 2027 besteht eine Übergangsfrist. Neu ist der erweiterte Anwendungsbereich, der Anlagen mit einer kumulierten installierten Wirkleistung bis 500 Kilowatt und einer vereinbarten Anschlussleistung bis 270 Kilowatt abdeckt, wie aktuell bereits durch die NELV. Auch gibt es Vereinfachungen für steckerfertige Solaranlagen bis 800 Watt.

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Nulleinspeisung jetzt enthalten

Zudem sind Anlagen mit Nulleinspeisung jetzt durch die Anwendungsregel abgedeckt. Sie können vom Netzbetreiber nicht mehr einfach abgelehnt werden. Für alle Photovoltaik- und Speicheranwendungen ist die Bereitstellung von Blindleistung in Abhängigkeit von der Spannung der neue Standard, so dass im Regelfall keine gesonderte Einstellung mehr notwendig sein wird.

Die zulässigen Frequenzbereiche wurden signifikant erhöht, so dass die Anlagen auch in extrem kritischen Netzsituationen länger am Netz bleiben. Deshalb wurden auch die NA-Schutzeinstellungen geändert. Es gibt nun weitere zugelassene NA-Schutzvarianten, um die Anlagenkosten zu reduzieren und die Systeme zu vereinfachen.

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Weitere Änderungen in den Normen

Für die Einheitenzertifikate der Erzeugungseinheiten, die beim Netzanschlussbegehren dem Netzbetreiber mittels der ZERZ-ID mitzuteilen sind, gilt eine gesonderte Übergangsfrist von zwölf Monaten nach Erscheinen der DIN VDE 0124-100 oder spätestens zum 1. März 2028.

Inzwischen soll auch die neue Technische Anwendungsregel Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen am Niederspannungsnetz (TAR NS) VDE-AR-N 4100:2026-4 erscheinen. Aktuell kann diese bereits vorbestellbar werden. (HS)

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