Hintergrund ist ein Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWE) vom 20. April 2026, der sich derzeit in der politischen Abstimmung befindet. Demnach sollen Betreiber neuer Photovoltaikanlagen bis 25 Kilowatt ab Januar 2027 die garantierte Einspeisevergütung verlieren. Auch der Zugang zur Marktprämie ist für sie nicht vorgesehen.
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Stattdessen sollen Betreiber zwischen zwei Optionen wählen: der Direktvermarktung des Überschussstroms zu schwankenden Börsenstrompreisen mit einer dauerhaften Einspeisebegrenzung auf 50 Prozent der installierten Leistung – oder der sogenannten Nulleinspeisung. Das BMWE sieht beide Modelle künftig als Regelfall.
Direktvermarktung für kleine Anlagen unwirtschaftlich
aquu.de
Die PV2027-Studie hat die wirtschaftlichen Auswirkungen am Beispiel einer Zehn-Kilowatt-Anlage mit einem Zehn-Kilowattstunden-Speicher untersucht. Nach den Berechnungen stehen jährlichen Erlösen aus der Direktvermarktung von rund 250 Euro Kosten für den Direktvermarkter von etwa 160 Euro gegenüber. Der verbleibende Überschuss von rund 90 Euro reicht nicht aus, um die zusätzlichen Kosten für den digitalen Zähler (50 Euro) und die Steuerungseinrichtung (50 Euro) zu decken.
Die Amortisationsdauer steigt im Referenzbeispiel von 15,6 Jahren bei fester Einspeisevergütung auf 24 Jahre. „Neben den hohen Kosten sind nicht standardisierte Prozesse, fehlende intelligente Messsysteme und geringe Erlöspotenziale Gründe dafür, dass es bislang wenig Direktvermarktungsangebote für kleine Photovoltaikanlagen in Deutschland gibt“, erklärt Kai Buchholz, Leiter des Bereichs Studien bei Aquu.
Nulleinspeisung verdreifacht Stromgestehungskosten
Bei der Nulleinspeisung dürfen Betreiber neuer Solaranlagen keinen überschüssigen Strom mehr ins Netz einspeisen. Der erzeugte Solarstrom kann ausschließlich im Haus verbraucht oder im Batteriespeicher zwischengespeichert werden. Alle weiteren Überschüsse müssen abgeregelt werden.
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Im Referenzbeispiel gehen dadurch laut Studie 69 Prozent des möglichen Solarertrags ungenutzt verloren. Die Stromgestehungskosten steigen von zehn Cent auf über 30 Cent pro Kilowattstunde. Die Amortisationszeit eines typischen Solar-Batteriesystems verlängert sich um zehn Jahre auf mehr als 25 Jahre. „Die Nulleinspeisung wirkt sich fatal aus: Die Kosten für den Strom aus typischen Solardachanlagen steigen durch das Einspeiseverbot von zehn Cent auf über 30 Cent je Kilowattstunde“, sagt Johannes Weniger, Geschäftsführer bei Aquu.
Nach Einschätzung der Studienautoren entstehen durch die Regelung Fehlanreize: Je größer die Photovoltaikanlage, desto mehr Strom muss abgeregelt werden. Ab 2027 werde es daher wirtschaftlich attraktiver, Anlagen kleiner zu dimensionieren, statt geeignete Dachflächen vollständig zu nutzen.
Fünf Forderungen an den Gesetzgeber
Der SFV und aquu fordern aus den Ergebnissen fünf Anpassungen im EEG 2027: Die feste Einspeisevergütung für Anlagen bis 25 Kilowatt solle erhalten bleiben. Die Marktprämie solle auch kleinen Anlagen als Option offenstehen. Die Direktvermarktung dürfe erst dann zum Regelfall werden, wenn sie für kleine Anlagen standardisiert und zu akzeptablen Kosten verfügbar sei. Die Nulleinspeisung solle nicht zum Regelfall werden. Zudem sollten Anreize geschaffen werden, damit Batteriespeicher zwischengespeicherten Solarstrom abends und nachts in das Netz einspeisen.
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„Mit der Nulleinspeisung verteuert das Bundeswirtschaftsministerium den Strom aus privaten Solaranlagen unnötig“, betont Susanne Jung, Geschäftsführerin und Vorständin des SFV. Die Bundesregierung treibe die Amortisationsdauer kleiner Photovoltaik-Dachanlagen mit dem EEG 2027 künstlich in die Höhe. Jung mahnt: „Der solare Ausbau im kleinen Anlagensegment könnte damit zum Erliegen kommen.“ (nhp)
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