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DGS veröffentlicht Arbeitshilfe zu neuen EEG-Sätzen

Für typische Dachanlagen mit einer Leistung bis zehn Kilowatt beträgt die feste Einspeisevergütung bei Inbetriebnahme ab Februar 2026 nun 7,78 Cent pro Kilowattstunde. Zuvor lag der Satz bei 7,86 Cent. Die Vergütung wird mit Inbetriebnahme für 20 Jahre gesetzlich festgeschrieben. Die halbjährliche Absenkung um ein Prozent ist bereits seit 2022 im EEG 2023 festgelegt und steht nicht im Zusammenhang mit aktuellen energiepolitischen Diskussionen.

Arbeitshilfe bietet Übersicht für Betreiber und Planer

Die aktualisierte Arbeitshilfe der DGS richtet sich an Betreiber, Planer und Beratende von Photovoltaikanlagen. Sie enthält die aktuellen Vergütungssätze für Anlagen bis 40 Kilowatt sowie Hinweise zur Direktvermarktung. Die Arbeitshilfe „EEG-Vergütungssätze ab 1.2.2026“ steht auf der Website der DGS zum Download bereit. Weitere Informationen und den Download-Link zur Arbeitshilfe finden Interessierte auf der Website der DGS. (nhp)

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