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Wirtschaftsministerium veröffentlicht Stromspeicherstrategie

Der Entwurf des BMWK stecke den Rahmen ab und fokussiere sich auf richtige Themen, indem er zum Beispiel den Hochlauf von Batteriespeichern als zentrales Thema für die Netzintegration erneuerbarer Energien benennt. Auch werden erste Ansätze für eine überfällige Reform des regulatorischen Rahmens skizziert. „Was noch fehlt, sind jedoch konkrete Ziele und Wegweiser für den Speicherausbau, für wirtschaftlich tragfähige Geschäftsmodelle und einen netzdienlichen Speicherbetrieb“, mahnt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Bei dem vorgelegten Entwurf der Speicherstrategie handele es sich nach BSW-Einschätzung bislang eher um einen Statusbericht. „Dieser beschreibe den aktuellen Stand des Speichermarktes und Rechtsrahmens, benenne eine Reihe von Markthindernissen und liste eher punktuell Maßnahmen und Handlungsfelder zu deren Verringerung auf“, erklärt der BSW-Chef.

Differenzierte Betrachtung der Marktsegmente fehlt

Nur ansatzweise sei vom BMWK allerdings bislang herausgearbeitet worden, welche Funktionen Speicher im Stromsystem der Zukunft konkret übernehmen sollen. Auch fehle nach Ansicht des BSW eine differenzierte Betrachtung verschiedener Marktsegmente beispielsweise von Heimspeichern, Gewerbe- und Industriespeichern sowie Netzspeichern und erzeugungsnahen Großspeichern in Solar- und Windparks. Der BSW appelliert im Rahmen der Speicherstrategie Wege zur Mobilisierung des gewaltigen Zukunftspotenzials mobiler Speicher der E-Autoflotte für den Ausgleich der fluktuierenden Ökoenergie zu beschreiben.

Positiv sei, dass das Bundeswirtschaftsministerium bereits eine Fristverlängerung der Netzentgeltbefreiung umgesetzt habe, sagt BDEW-Chefin Kerstin Andreae. So werde sichergestellt, dass nur beim finalen Letztverbraucher alle Abgaben und Umlagen in gesetzlicher Höhe geleistet werden und nicht bei der Zwischenspeicherung. „Wichtig ist, dass die Bundesnetzagentur diese Regelung nun noch entfristet und technologieoffen gestaltet, um Rechts- und damit Investitionssicherheit zu schaffen“, betont Andreae. Sinnvoll sei auch, dass die Bundesnetzagentur die Gewährung von Baukostenzuschüssen prüft. „Hier gilt es, eine Systematik zu entwickeln, mit der Baukostenzuschüsse eine netzdienliche Lenkungswirkung entfalten und Speicher insbesondere an Orten gebaut und so betrieben werden, dass sie das Stromnetz bestmöglich entlasten“, erklärt die BDEW-Chefin.

Begriffsdefinition noch nicht erfüllt

Kritisch sieht der BDEW allerdings, dass aus Sicht des Bundeswirtschaftsministeriums die europäische Vorgabe zur Begriffsdefinition von Speichern bereits erfüllt sei. Zentral sei, dass nicht nur die Speicheranlage selbst, sondern auch der Prozess der Energiespeicherung in nationalem Recht noch definiert werden muss. „Nur so lässt sich der Vorgang der Stromspeicherung rechtlich sauber von Erzeugung und Verbrauch abgrenzen, was für das Thema von Abgaben und Umlagen wichtig ist“, sagt Andreae. (nhp)

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