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Mieterstrom: Rechtliche Vereinfachung steigert das Interesse

Eine Umfrage des Energiedienstleisters Techem unter Vermieter:innen zeigt, dass das Thema Mieterstrom bei diesen an Fahrt aufnimmt. So planen 38 Prozent der befragten geschäftlichen Vermieter:innen die Umsetzung von Mieterstromprojekten. Auch 27 Prozent der privaten Vermieter:innen haben für diesen Zeitraum solche Pläne. In beiden Gruppen ist die Hälfte der Projekte sogar schon für die nächsten fünf Jahre geplant.

Mehrheit sieht Anreiz für Investition in Photovoltaik

Techem führt dieses wachsende Interesse auf die jüngsten Änderungen im EEG und im Energiewirtschaftsgesetz zurück, die unter anderem das virtuelle Summenzählermodell erlauben. Dadurch sind teure Physische Zähler nicht mehr unbedingt notwendig. Außerdem beinhaltet das Solarpaket I die Möglichkeit der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage, was auch Gemeinschaften von Wohnungseigentümer:innen die Möglichkeit gibt, auf einfachere Weise als bisher eine Solaranlage für den Verbrauch vor Ort zu errichten. Allein die Ankündigung, die Regelungen zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, empfinden 98 Prozent der gewerblichen Befragten und 88 Prozent der privaten Vermieter:innen als Anreiz, in die Photovoltaik zu investieren.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung wird möglich

In alle Fällen gibt es inzwischen verschiedene Modelle. So könne die Vermieter:innen den Strom selbst an die Bewohner:innen ihrer Gebäude vermarkten und abrechnen. Die Mieter:innen decken den Reststrombedarf mit einem eigenen Vertrag von einem anderen Stromlieferanten. Aufgrund der Änderungen wird diese gemeinschaftliche Gebäudeversorgung inzwischen einfacher. Diesen Weg bevorzugen vor allem private Vermieter:innen. 31 Prozent von denjenigen, die ein Mieterstromprojekt planen, wollen dieses so umsetzen.

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Bei den geschäftlichen Vermieter:innen ist dieses Modell weniger beliebt. Hier spielt eher das Modell des Mieterstroms eine Rolle, wie es bisher vorherrschte. Dabei schließen Vermieter:innen mit einem entsprechenden Dienstleister einen Vertrag ab. Dieser Dienstleister übernimmt dann sowohl die Vermarktung des Solarstroms an die Mieter:innen als auch die Reststromlieferung.

Mehr Informationen und Beratung

Allerdings bleibt bei den Vermieter:innen immer noch der Wunsch nach mehr Informationen rund um das Thema Mieterstrom. Hier geht es vor allem um die Klärung offener Fragen zu Rechten und Pflichten, die mit einem Mieterstromprojekt einhergehen. 83 Prozent der geschäftlichen und 59 Prozent der privaten Befragten wollen mehr Informationsangebote und eine ähnlich hohe Anzahl wünscht sich eine Beratung, die auf die jeweilige Immobilie zugeschnitten ist.

Grundvoraussetzung für alle Mieterstrommodelle ist aber der Einbau von digitalen Zählern und intelligenten Messsystemen. Nur so ist die Abrechnung des Solarstroms und des Stroms aus dem Netz möglich. (su)