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Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude startet am 1. Januar 2021

Mit dem 1. Januar 2021 gilt in Deutschland die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die BEG integriert mehrere Programme der bisherigen Träger KfW und Bafa, um den Antragswust zu entschlacken.

Hauseigentümer können sich künftig mit nur einem Antrag um alle für sie in Frage kommenden Förderangebote bewerben. Die finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen wird verbessert. Darauf weist das Informationsprogramm Zukunft Altbau aus Baden-Württemberg hin.

Förderung steigt

Vorerst gilt die BEG nur für Zuschüsse bei einzelnen Sanierungsmaßnahmen. Wer eine Maßnahme aus einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (Isep) umsetzt, erhält künftig fünf Prozentpunkte mehr Zuschuss. Bei neuen Heizungen steigt die Förderquote auf bis zu 50 Prozent der Kosten.

Für Dämmung, neue Fenster und Lüftungsanlagen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 25 Prozent. Mitte 2021 soll auch die Förderung von Gesamtsanierungen auf das neue System umgestellt werden.
Mit der BEG werden künftig energetische Einzelmaßnahmen in bestehenden Gebäuden sowie energetische Gesamtmaßnahmen im Neu- und Altbau gefördert. Hinzu kommen erhöhte Fördergelder für Fachplanung und Baubegleitung.

Fachplanung und Baubegleitung bezuschusst

Das neue Programm integriert zehn Förderprogramme der KfW und des Bafa ganz oder teilweise. „Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können künftig mit einem Antrag an finanzielle Unterstützung kommen, auch wenn sie mehrere Maßnahmen beantragen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Zudem erhalten sie höhere Zuschüsse. Damit ist die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden so attraktiv wie nie. Diese guten Bedingungen sollten sich Eigentümer nicht entgehen lassen.“

Wer sich für eine finanzielle Unterstützung von energetischen Einzelmaßnahmen interessiert, kann wie bisher zwischen einem Zuschuss und einem Kredit mit Tilgungszuschuss wählen. Die neue Kreditvariante im Rahmen des BEG wird jedoch erst ab dem 1. Juli 2021 zur Verfügung stehen. Bis dahin gelten die alten Förderregeln der KfW.

Individueller Sanierungsfahrplan wird belohnt

Die Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen, die mit dem Klimapaket am 1. Januar 2020 eingeführt wurden, bleiben gleich. Wer künftig eine geförderte Gebäudeenergieberatung mit Ausstellung eines individuellen Sanierungsfahrplanes (Isep) für Wohngebäude durchführen lässt oder bereits einen vom Bund geförderten Sanierungsfahrplan vorliegen hat und eine Maßnahme daraus realisiert, bekommt einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten bei der Umsetzung.

Die Gebäudeenergieberatung als Einstieg in die Sanierung wird dadurch deutlich attraktiver. „Der Staat fördert die Beratung bereits mit 80 Prozent“, erläutert Frank Hettler. „Kommt ein Isep-Bonus bei der Ausführung hinzu, macht sich die Beratung mehr als bezahlt.“

Wärmepumpen stärker unterstützt

Ein Beispiel: Wer einen Ölkessel gegen eine Wärmepumpe oder Holzpellets tauscht, erhält vom Staat nicht mehr wie bisher 45 Prozent der Investition, sondern 50 Prozent. Kostet die Wärmepumpe beispielsweise 18.000 Euro, gibt es in diesem Fall 9.000 Euro Zuschuss. Dämmung von Fassaden, Dächern und Kellerdecken, neue Fenster sowie Lüftungsanlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung, erhalten 20 Prozent Zuschuss. Mit dem iSFP-Bonus gibt es 25 Prozent.

Kostet eine Dämmung etwa 60.000 Euro, gibt es also maximal 15.000 Euro vom Staat dazu. Beachtet werden sollte in diesem Zusammenhang: Wer sich etwa eine neue Heizung und eine Dämmung zulegt, darf eine bestimmte Obergrenze bei den förderfähigen Kosten nicht überschreiten. Sie wurde jetzt von 50.000 Euro auf 60.000 Euro erhöht.

Mehr Geld für Baubegleitung

Die Einzelmaßnahmen können über mehrere Jahre hinweg beantragt werden. Auch der Isep-Bonus kommt jedes Mal erneut zum Zuge. Es muss jedoch eine Verbesserung der energetischen Qualität erfolgen, sonst gibt es kein Geld. Damit kein Missbrauch getrieben wird, wird es künftig – auch bei den Einzelmaßnahmen – verstärkte Kontrollen vor Ort geben.

Die Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten berechtigt ebenfalls zu mehr Fördergeld: Dafür gewährte der Staat bislang Zuschüsse in Höhe von 50 Prozent der Kosten, bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben. Dieser Betrag steigt nun für Ein- und Zweifamilienhäuser auf maximal 5.000 Euro, für Mehrfamilienhäuser auf bis zu 2.000 Euro pro Wohneinheit, insgesamt auf 20.000 Euro. Der Zuschuss wird zusätzlich zu den Geldern der anderen Sanierungsmaßnahmen gewährt. 

Keine neue Behörde

Mit dem Start der BEG-Förderung wird keine neue Behörde geschaffen: Das Bafa nimmt für Einzelmaßnahmen künftig die Anträge für Zuschüsse an, die KfW ab 1. Juli 2021 die Anträge für Kredite.

Für die ab dem Juli startende BEG-Zuschuss- und Kreditförderung für Gesamtsanierungen, die sogenannte Effizienzhaus-Förderung, bleibt ausschließlich die KfW zuständig. Bis dahin gelten für Gesamtsanierungen die alten KfW-Förderregeln. Ab 2023 soll das Bafa alle Zuschussanträge bearbeiten und die KfW für alle Kreditvarianten zuständig sein. (HS)

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