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Musterverträge der ASEW zur Anlagenpacht von Bafin genehmigt

Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- & Wasserverwendung (ASEW) hat die bestehenden Musterverträge zum Thema Photovoltaikpacht überarbeitet und dafür die Freigabe der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bekommen. Damit können Stadtwerke die Musterverträge der ASEW nutzen, ohne dass sie von der Bafin als Finanzdienstleister eingestuft werden und die entsprechenden Regulierung einhalten müssen. Sie müssen also nicht befürchten, als Anbieter von Finanzierungsleasingleistungen gemäß § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 1. Alt. KWG eingestuft zu werden.

Investitionsrisiko bleibt beim Verpächter

Die Bafin hat bestätigt, dass die Umsetzung von Anlagenpachtprojekten auf Basis der Musterverträge der ASEW das Investitionsrisiko nicht auf den Pächter verlagert. Denn das Stadtwerk als Verpächter trage die Gefahr der Beschädigung des Pachtgegenstandes, schreibt die Bafin in ihrer Begründung der Genehmigung. „Damit verbleibt ein nicht unwesentliches Risiko bei dem Verpächter. Die Finanzierungsfunktion steht gegenüber der Gebrauchsüberlassung nicht im Vordergrund.“

Stadtwerke können Verträge bedenkenlos nutzen

Die Genehmigung durch die Bafin ist nicht selbstverständlich. Allerdings haben auch schon mehrere andere Musterverträge der ASEW eine Genehmigung durch die Bafin bekommen. „Aus diesem Grund waren wir auch in dem Fall der jetzt vorgelegten Musterverträge zuversichtlich, dass die Bafin zu einem ähnlichen Urteil kommen würde“, sagt Daniela Wallikewitz, Geschäftsführerin der ASEW. „Unsere Mitgliedsunternehmen können damit ohne jeden Vorbehalt auf die Musterverträge zur Photovoltaikpacht zugreifen. Sorgen betreffend einer etwaigen Aufsicht durch die Bafin zusätzlich zu den Regulierungen des Energierechts sind damit unbegründet.“

Neue Prüfung wurde notwendig

Konkret hat die ASEW den „Vertrag über die Errichtung und Überlassung einer PV-Anlage“, den „Vertrag über Errichtung und Überlassung eines Stromspeichers“ sowie den „Vertrag über Errichtung und Überlassung einer PV-Anlage mit Stromspeicher“ durch die Bafin prüfen lassen. Diese hatten in einer älteren Fassung bereits die Freigabe durch das Bundesamt bekommen.

Durch eine Aktualisierung aufgrund der Novelle des EEG und anderer Gesetze im Energiebereich wurde aber eine neue Prüfung und Genehmigung durch die Bafin notwendig. „Kritische Anwaltsaugen haben die vier ASEW-Musterverträge erneut durchleuchtet und auf Herz und Nieren geprüft“, sagt Gloria Schmidt, Projektmanagerin Photovoltaik & Post-EEG bei der ASEW. „Die Prüfung fiel erwartungsgemäß positiv aus. Lediglich bei Details haben wir Nachschärfungen und Präzisierungen vornehmen lassen, beispielsweise bezüglich der Zuordnung der Betreibereigenschaft.“ Um hinsichtlich der Einstufung durch die Bafin sicherzugehen, ließ die ASEW im Anschluss den Prüfprozess für die angepassten Verträge erneut ablaufen. (su)

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