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EEG-Reform: Vergütung nach Strommenge

Der Branchenverband BDEW hat der künftigen Regierungen ein Konzept für den Umbau des Energiemarktes vorgelegt. Es soll nicht über eine feste Vergütungsdauer von beispielsweise 20 Jahren, sondern eine stimmte Strommenge gefördert werden.

Die Branchenverband der Energiewirtschaft hat eine Lösung für die zukunftsfähige Ausgestaltung des Energiemarktes vorgelegt. Das Konzept, das im Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erarbeitet wurde, besteht aus zwei Säulen. Erstens soll eine grundlegende Reform der Förderung von erneuerbaren Energien erfolgen. Diese baut auf dem vorhandenen, aber weiter entwickelten Marktprämienmodell auf und sieht für Neuanlagen eine Pflicht zur Direktvermarktung ihres erzeugten Stroms vor. „Aus Subventionsempfängern müssen Kaufleute werden", so BDEW-Geschäftsführerin Hildegard Müller. Zweitens soll ein dezentraler Leistungsmarkt geschaffen werden, in dem Nachweise zur Versorgungssicherheit gehandelt werden.

An den Diskussionen hätten sich auch kleine und mittlere sowie Ökostromunternehmen beteiligt. Der BDEW will eine Pflicht zur Direktvermarktung von Strom aus neuen Erneuerbaren-Anlagen zum Kern der EEG-Reform machen. In einem ersten Schritt soll die Direktvermarktung mit einer gleitenden Marktprämie verpflichtend eingeführt werden. Flankiert wird die Direktvermarktung durch die vom BDEW-Forderung, die bisher zeitlich befristeten auf eine auf die Strommenge begrenzte Förderung umzustellen. Damit gebe es keinen Anreiz mehr, Strom bei einem Überangebot mit teils negativen Börsenpreisen einzuspeisen.In einem zweiten Schritt schlägt der Branchenverband dann eine fixierte Marktprämie vor. Diese soll langfristig in einem Auktionsverfahren und auf der Grundlage eines zwischen Bund und Ländern abgestimmten Ausbaupfades für die Erneuerbaren ermittelt werden.

Verantwortung für das Stromsystem

Die Erneuerbaren sollen künftig auch zunehmend Verantwortung für das Funktionieren des Stromversorgungssystems übernehmen. Anlagen sollen beispielsweise verpflichtend mit Komponenten zur Leistungsregelung und Fernsteuerung ausgerüstet sein. Schließlich gehören zum Reformmodell Vorschläge zur Synchronisierung des Ausbaus der Erneuerbaren mit dem Ausbau des Netzes. Dies könne wie die Direktvermarktung von der neuen Bundesregierung unmittelbar umgesetzt werden, urteil der Verband.

Auch die Rahmenbedingungen für konventionelle Kraftwerke sollen geändert werden. Diese sollen künftig auch ihre Reservekapazitäten als eigenes Angebot vermarkten können. „Wir schlagen daher vor, rasch die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung eines dezentralen, wettbewerblich organisierten Leistungsmarktes zu schaffen", erklärt Hildegard Müller.

Vergütung für Freiflächen-Solarkraftwerke

Erste Reaktionen aus der Branche sind positiv: „Wir begrüßen die Forderungen des BDEWs zur Flächenflexibilisierung und der Überprüfung der Vergütung für Freiflächen-Solarkraftwerke“, erklärt Belectric-Chef Bernhard Beck. Aktuell lasse der Projektierer durch das Beratungsunternehmen Prognos die Kostenentwicklung von Freiflächen-Solarkraftwerken in Bezug zu allen anderen Formen der Energieerzeugung neu bewerten. Mitte Oktober sollen die Ergebnisse vorlegt werden.

Bei den derzeitigen Vergütungssätzen seien große Solarparks ab nächsten Jahr nicht mehr wirtschaftlich zu errichten. Die EEG-Umlage sinkt dann unter zehn Cent die Kilowattstunde. „Nicht nur kostenseitig haben Freiflächen-Solarkraftwerke Vorteile für eine effiziente Umsetzung der Energiewende“, so Beck. “Auch bei der Spannungs- und Systemstabilisierung der Netze können Freiflächen-Solarkraftwerke einen entscheidenden Beitrag leisten, um die Netzausbaukosten zu senken und die Energieversorgungssicherheit zu erhöhen.“ (nhp)