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Handreichung zur Prüfung von Energiecontracting-Vereinbarungen erschienen

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat für die Städte und Kommunen eine Handreichung erstellt, wie diese schneller und einfacher Contracting-Verträge prüfen können. Hintergrund ist die wachsende Zahl solcher Verträge. Diese ist wiederum auf den großen Bedarf an energetischer Sanierung von städtischen und kommunalen Gebäuden zurückzuführen.

Energetische Sanierung finanzieren

Denn vielen Kommunen und Städten fehlen die finanziellen Mittel, den Umbau der Gebäude wie Schulen, Sporthallen, Rathäuser oder andere Verwaltungsgebäude selbst zu stemmen. Eine Möglichkeit bieten hier Contracting-Lösungen. Dabei geht es darum, dass ein Energiedienstleister die energetische Sanierung der Liegenschaften finanziert. Die Kommunen oder die Stadt bekommt dann ein Gebäude mit moderner, effizienter und klimafreundlicher Anlagentechnik und einer frischen Dämmung. Über monatliche Zahlungen durch die Kommune oder die Stadt refinanziert der Contractor, also der Energiedienstleister, die Investition. Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel zwischen sechs und 15 Jahren.

Zwei Arten von Contracting

Dabei haben sich zwei verschiedene Formen des Contractings entwickelt. Beim Energieliefercontracting bekommt der Energiedienstleister seine Vergütung über die im Gebäude verbrauchte Energie. Er finanziert sich über die Energielieferung. Beim Energiesparcontracting werden dem Energiedienstleister die tatsächlich eingesparten Energie- und Wartungskosten vergütet. Das Risiko trägt der Energiedienstleister. Dieser hat hier ein größeres Interesse am Erfolg der Sanierung und an den wirklichen Einsparungen.

Markt um 32 Prozent gewachsen

Der Markt für Energiecontracting hat sich in den vergangenen Jahren dynamisch entwickelt. Lag der Umsatz der Energiedienstleister, die Contracting anbieten, im Jahr 2015 noch bei 7,8 Milliarden Euro, stieg er bis 2020 auf 10,3 Milliarden Euro. Das ist ein Wachstum über diese sechs Jahre von 32 Prozent. Und das war nur der Anfang. Denn die eigentliche Sanierungswelle wird im Zuge der steigenden Kosten für Öl, Gas und Strom erst kommen.

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Dokumente prüfen

In den meisten Fällen werden Contractingprojekte über den Effizienzdienstleister finanziert. Die Kommunalaufsicht muss diese dann genehmigen. Denn die Zahlungsverpflichtungen der Kommune werden laut Landesverwaltungsrecht einer Kreditaufnahme gleichgestellt. Die Prüfung der oft komplexen Verträge durch Regierungspräsidien und Landratsämter ist jedoch nicht ganz einfach. Die neue Handreichung der KEA-BW bietet hier künftig Hilfestellung speziell für Kommunen im Südwesten Deutschlands. Sie ist aber auch für Kommunen in anderen Bundesländern interessant, um einen Überblick über die Contracting-Vereinbarungen zu bekommen. Denn das achtseitige Papier zeigt, welche Dokumente auf welcher Rechtsgrundlage zu prüfen sind und unterstützt so die Genehmigungsverfahren für die Projekte.

Die „Handreichung zur Genehmigung von Contracting-Projekten in Baden-Württemberg“ kann von Rechtsaufsichtsbehörden beim Kompetenzzentrum Contracting der KEA-BW bestellt werden. (su)

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