Die Förderbedingungen für Sanierungsmaßnahmen bleiben unverändert, teilt das Ministerium für Wirtschaft und Klima mit. Die KfW hatte in einem ersten Schritt bereits begonnen alle förderfähigen Altanträge zu bearbeiten, die bis zum vorläufigen Antragsstopp am 23. Januar 2022, 24:00 Uhr eingegangen waren. Diese Anträge werden von der KfW zeitnah nach den bisherigen Programmkriterien geprüft und – bei Förderfähigkeit – genehmigt. In einem zweiten Schritt kann ab morgen auch die Sanierungsförderung wieder starten.
Neu aufzusetzenden EH40-Neubauförderung
In der vergangenen Woche hatte die Bundesregierung zusammen mit dem Haushaltsausschuss des Bundestages neue Mittel für die BEG von rund 9,5 Milliarden Euro bereitgestellt, die zur Abarbeitung gestellten Altanträge, zur Wiederaufnahme der Sanierungsförderung und zur Neuauflage der EH40 Neubauförderung bestimmt seien und die Finanzierung bis zur Verabschiedung des regulären Haushaltes sichern sollen. (nhp)
Weitere aktuelle News:
Nachschlag für BEG-Förderung