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Balkonkraftwerk: Solarmodule mit Schukosteckern sind zulässig

Nach acht Jahren Kompromisssuche ist es endlich so weit: Das DKE im Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik (VDE) hat eine Produktvornorm für Balkonkraftwerke erarbeitet und veröffentlicht. Unter dem Titel „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“ legt die VDE V 0126-95:2025-12 fest, dass die Balkonmodule auch über einen Schutzkontaktstecker an eine normale Haushaltssteckdose angeschlossen werden können. Dazu muss der Hersteller aber dafür sorgen, dass ein Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektrisch gewährleistet sind.

Spezieller Energiestecker ist vom Tisch

Das DKE schlägt hierfür unter anderem die Nutzung eines modifizierten Haushalts-Schuko-Steckers mit einer Schutzumhüllung vor. Elektrisch kann dies auch über einen Trennschalter sichergestellt werden. Der Basisschutz kann auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Damit muss das Balkonkraftwerk nicht mehr mit einer speziellen Energiesteckvorrichtung versehen sein, wenn die Leistung aller verbauten Module nicht mehr als 960 Watt beträgt. Damit gewährt das DKE sogar einen Aufschlag von 20 Prozent auf die bisher erlaubte maximale Modulleistung von 800 Watt.

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Bis zu zwei Kilowatt sind möglich

Nur wenn mehr Leistung als ein Steckersolargerät installiert wird, muss der sogenannte Energiesteckvorrichtungsstecker verbaut sein. Dann können die Bewohner von Mehrfamilienhäusern auch Solaranlagen mit einer Leistung von bis zu zwei Kilowatt betreiben, wobei die zulässige Einspeiseleistung ins Netz bei 800 Watt gedeckelt bleibt.

Klare Regeln für Hersteller und Kunden

Die Norm enthält noch weitere technische Anforderungen, die die Steckersolaranlagen erfüllen müssen. Vor allem enthält sie aber auch Vorgaben zur Dokumentation bei der Installation solcher Systeme. „Endverbraucher können sich hierdurch ein klares Bild machen, was sie zu beachten haben, und welche Voraussetzungen das Steckersolarsystem für einen sicheren Betrieb erfüllen sollte“, begründet Ansgar Hinz, Vorstandsvorsitzender des VDE. „Durch normkonforme und damit im Sinne der Produkthaftung für den Anwender sichere Geräte wird das Vertrauen in die Technik der Steckersolarsysteme am Markt deutlich gesteigert.“

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Speicher nicht geregelt

Von der Norm nicht abgedeckt wird die Kombination des Steckersolarsystems mit einem Speicher. „Für diese Geräte müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Das zuständige Gremium DKE/K 373 hat mit der Planung eines weiteren Normenteiles für solche Steckersolargeräte mit Energiespeichern bereits begonnen“, teilt der VDE mit.

Montageanleitung mitliefern

In der Solarbranche stößt das Ende der Normungsodyssee auf Zustimmung und Erleichterung. „Wir freuen uns sehr über die Fertigstellung dieser Norm – wir haben viele Jahre in den Gremien daran mitgearbeitet“, sagt Jörg Sutter von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS). Er verweist auch auf die Vorgaben der Norm. So müssen die Hersteller unter anderem eine Montageanleitung mitliefern. Außerdem müssen sie Warnhinweise an den Steckverbindungen anbringen.

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Sicherheit ist zentral

Wichtig war der DGS aber vor allem die Sicherheit der Systeme, die jetzt über eine Zusatzsicherung in Form einer Schiebehülse oder elektronisch sichergestellt werden muss. „Denn Sicherheit ist gerade bei Geräten, die ohne Elektrofachkraft installiert werden, zentral“, betont Jörg Sutter. „Die neue Norm bringt hier große Fortschritte.“

Begleitend zur neuen Norm startet die DGS eine Informationskampagne, um die unterschiedlichen Zielgruppen wie Endverbraucher, Verkäufer, Anbieter, Vermieter und Hausbesitzer über die neuen Regelungen zu informieren. Weitere Informationen bieten auch Online-Webinare der DGS-Solarakademie Franken zum Thema Steckersolar.

Die neue Produktnorm bietet der VDE auf seiner Webseite zum Kauf an. (su)