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BVES kündigt EU-Beschwerde gegen StromVKG an

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) will Beschwerde bei der Europäischen Kommission gegen die Ausgestaltung des Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätsgesetzes (StromVKG) einlegen. Nach BVES-Angaben teilen zahlreiche Mitgliedsunternehmen europarechtliche Bedenken. Das Gesetz sei nicht mit den Grundsätzen der Diskriminierungsfreiheit, Technologieneutralität und des fairen Wettbewerbs vereinbar.

Anlass für die erneute Befassung war auch eine Anhörung im Deutschen Bundestag. Dort war BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen als Sachverständiger geladen. Der Verband argumentierte, Versorgungssicherheit solle nicht durch eine politische Vorfestlegung einzelner Technologien entstehen, sondern durch Wettbewerb um die beste Lösung.

Speicher vom Kapazitätsmarkt ausgeschlossen

Der Verband vertritt die gesamte Bandbreite der Energiespeicherung – von Batteriespeichern über Pumpspeicher bis hin zur Nutzung von Wasserstoff. „Uns geht es nicht um Speicher gegen Gaskraftwerke. Uns geht es um Technologieoffenheit“, betont Windelen. Die entscheidende Frage laute demnach: Welche Technologie kann Versorgungssicherheit rechtssicher, zukunftsfest und volkswirtschaftlich effizient bereitstellen? „Genau diesen Wettbewerb schränkt das StromVKG jedoch ein“, erklärt der BVES-Chef.

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Speicher sind nach Darstellung des Verbands formal teilnahmeberechtigt für die vorgesehenen Ausschreibungen. Faktisch würden sie jedoch von wesentlichen Teilen des Kapazitätsmarktes ausgeschlossen. Die Benachteiligung entstehe nicht durch eine einzelne Regelung, sondern durch die kumulative Wirkung mehrerer Kriterien. „Das Gesetz legt Deutschland für die kommenden 15 Jahre technologische Handschellen an. Gerade bei einem so zentralen Thema wie Versorgungssicherheit sollten wir unsere Handlungsoptionen erweitern und nicht künstlich begrenzen“, sagt Windelen.

Kritik an Pooling-Verbot und Resilienz-Kriterien

Der Verband stellt zudem infrage, warum zentrale technische Kriterien direkt im Gesetz festgeschrieben werden. Technische Anforderungen sollten aus seiner Sicht die zuständigen Systemverantwortlichen auf Basis der tatsächlichen Systembedarfe definieren.

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Kritisch bewertet der Verband das vorgesehene Verbot beziehungsweise die starke Einschränkung von Pooling-Lösungen. Mehrere Speicheranlagen könnten gemeinsam dieselbe Leistung für Versorgungssicherheit bereitstellen wie eine einzelne Großanlage. Solche Lösungen seien nach Verbandsangaben häufig kostengünstiger, systemeffizienter und schneller realisierbar. „Wenn mehrere Speicher im Verbund dieselbe Sicherheitsleistung erbringen können wie eine einzelne Anlage, sollte das auch zugelassen werden. Versorgungssicherheit wird am Ergebnis gemessen, nicht an der Größe einzelner Anlagen“, betont Windelen.

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Das Ziel resilienter Lieferketten sei richtig. Die Anforderungen müssten dann jedoch für alle Technologien nach vergleichbaren Maßstäben gelten. „Wenn Resilienz das politische Ziel ist, dann muss sie technologieübergreifend bewertet werden. Es darf nicht sein, dass einzelne Technologien strengen Herkunftsanforderungen unterliegen, während andere langfristige Importabhängigkeiten faktisch unberücksichtigt bleiben und insbesondere Gaskraftwerke komplett vom Resilienz-Kriterium ausgenommen sind“, sagt Windelen.

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Die Einbeziehung von Anforderungen zur Momentanreserve in den Kapazitätsmechanismus unterstützt der BVES. Stromspeicher könnten Momentanreserve gut liefern. Werde diese Anforderung jedoch genutzt, um die Kosten weiter zu erhöhen und günstige Lieferanten wie Speicher nicht zuzulassen, mache das den faktischen Ausschluss von Speichern noch fragwürdiger. (nhp)

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