Mit dem Mustervertrag für flexible Netzanschlussvereinbarungen, sogenannte Flexible Connection Agreements (FCA), erhalten Netzbetreiber und Akteure der Energiewirtschaft ein Instrument, um flexible Netzanschlüsse nach Paragraf 8a im EEG rechtssicher umzusetzen. Denn flexible Netzanschlussvereinbarungen gewinnen an Bedeutung, weil der Anschluss neuer Erneuerbaren-Anlagen ans Stromnetz in der Praxis häufig zum Engpass wird.
Höhere Anschlussleistung als der Netzverknüpfungspunkt aufnimmt
Bis der nötig Netzausbau erfolgt ist, können mehrere Erzeugungsanlagen, Speicher oder Anlagen zur Sektorenkopplung wie Elektrolyseure einen bestehenden Netzverknüpfungspunkt gemeinsam nutzen. Auf Basis des Mustervertrags können Netz- und Anlagenbetreiber FCAs schließen und diese individuell an die Situation vor Ort anpassen. Die Vereinbarungen ermöglichen es, eine höhere Anlagenleistung am Netzverknüpfungspunkt anzuschließen, als dieser aufnehmen kann.
BNE fordert gesetzlichen Anspruch auf flexiblen Netzanschluss im EEG
Wind- und Solaranlagen produzieren ihre volle Leistung nur selten gleichzeitig. Überschreitet die gemeinsame Erzeugung die vereinbarte Netzanschlussleistung, müssen die Anlagen gedrosselt oder der Strom vor Ort gespeichert werden. So wird der Netzanschluss kontinuierlicher ausgelastet. „Der Mustervertrag wurde unter Einbindung unterschiedlichster Interessensgruppen erarbeitet und wird von diesen mitgetragen. So ist sichergestellt, dass die Interessen der Vertragsparteien ausgewogen berücksichtigt sind“, sagt Antje Wagenknecht, Geschäftsführerin der Fachagentur Wind und Solar.
Baukastenprinzip für verschiedene Konstellationen
„Er ermöglicht es den Vertragsparteien, individuelle Vereinbarungen schneller und reibungsfreier abzuschließen. Wir hoffen, dass damit flexible Netzanschlussvereinbarungen den Weg in die Praxis finden.“ Aufgrund der komplexen Rahmenbedingungen sei beim Einsatz des Mustervertrags in der Regel eine rechtliche Prüfung im Einzelfall nötig.
BVES warnt vor Hemmnissen durch statische Netzentgelte für Energiespeicher
Seit Ende April 2025 haben Vertreter von Unternehmen, Verbänden und Netzbetreibern unter Leitung der Fachagentur Wind und Solar die technischen Inhalte des Mustervertrags ausgearbeitet. Die juristische Umsetzung übernahm die Kanzlei Dombert Rechtsanwälte. „Alle Beteiligten haben in vielerlei Hinsicht juristisches und technisches Neuland betreten“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß, projektverantwortlicher Partner bei Dombert.
Weitere Vertragsmuster für 2026 angekündigt
Der Mustervertrag ist nach einem Baukastenprinzip aufgebaut. Das Grundmuster enthält zentrale Regelungen, die in jeder FCA erforderlich sind. Zusätzliche Bausteine decken Varianten ab, etwa temporäre Vereinbarungen bis zum Abschluss des Netzausbaus, dauerhafte Vereinbarungen sowie unterschiedliche Formen der Wirkleistungsbegrenzung. Im Laufe des Jahres 2026 will die Fachagentur Wind und Solar weitere Vertragsmuster auf ihrer Website veröffentlichen. (nhp)
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