Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hat sich im Festlegungsverfahren der Bundesnetzagentur (BNetzA) zur zukünftigen Ausrichtung der Netzentgelte für Energiespeicher positioniert. In einem Fachvortrag in Bonn begrüßte der Verband grundsätzlich den Vorschlag der Bundesnetzagentur, dynamische Netzentgelte für Energiespeicher einzuführen und auf statische Arbeitsentgelte zu verzichten.
Statische Entgelte gefährden Speicherprojekte
BVES-Vorstand Georg Gallmetzer vom Projektierer Eco Stor betont: „Durch dynamische Netzentgelte können – zusätzlich zu den bereits heute durch Speicher bewirkten Netzkostensenkungen – erhebliche Einsparungen realisiert werden: etwa durch Engpassminderung, geringere Abregelung erneuerbarer Energien und die Glättung von Lastspitzen.“ Speicher können demnach effektiv auch die von der Bundesnetzagentur gewünschte Finanzierungsfunktion der Netzentgelte erfüllen. Denn Kosten, die durch den Einsatz von Speichern vermieden werden, müssten auch nicht mehr finanziert werden.
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Nach Einschätzung des BVES würde ein statisches Arbeitsentgelt keine kostensenkende Wirkung auf die Netzentgelte entfalten, sondern den wirtschaftlich sinnvollen Einsatz von Energiespeichern verzerren. Der Verband verweist auf Berechnungen des Beratungsunternehmens Enervis Energy Advisers, wonach bereits bei statischen Netzentgelten von rund zehn Euro pro Kilowatt eine private Finanzierung von Speicherprojekten nicht mehr möglich wäre.
Entgelte nicht isoliert betrachten
Ein weiterer Belastungsfaktor sind sogenannte Flexibilitätsanschlussvereinbarungen (FCA), die beim Netzanschluss abgeschlossen werden. Diese sollen zwar den Netzbetreiber bei der Integration von Speichern unterstützen, können aber erhebliche erlösmindernde Effekte für Betreiber haben. Der BVES fordert daher, Netzentgelte nicht isoliert zu betrachten, sondern im Zusammenspiel mit bestehenden Kosten. Ein statisches Entgelt könne schnell zum Kipppunkt werden, an dem eine Finanzierung nicht mehr möglich ist.
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Der BVES weist zudem auf die Bedeutung des Bestandsschutzes hin. Investitionen in Speicher seien bislang im Vertrauen darauf getätigt worden, dass Neubauprojekte, die bis August 2029 ans Netz gehen, oder im Fall von Pumpspeichern repowert werden, für einen definierten Zeitraum von den Netzentgelten befreit bleiben. Die Überlegungen der Bundesnetzagentur zum zeitlichen Geltungsrahmen im aktuellen Orientierungspapier sieht der Verband kritisch. (nhp)
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