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MiSpeL in Kraft: Neue Regeln für Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte

Die Bundesnetzagentur hat am 1. Oktober die Festlegung zur Marktintegration von Stromspeichern und Ladepunkten (MiSpeL) beschlossen und in einem begleitenden Workshop zentrale Punkte konkretisiert. Die neuen Regeln sollen Stromspeicher und bidirektionale Ladepunkte – also Ladepunkte, die Strom aus Elektroautos ins Netz zurückspeisen können – besser in den Strommarkt einbinden.

Trennung von Grün- und Netzstrom entfällt

Bisher mussten Grünstrom und Netzstrom in Speichern streng getrennt werden. Nur reine Grünstromspeicher erhielten die EEG-Förderung. Bidirektionale Ladepunkte waren von der Förderung ausgeschlossen. Mit MiSpeL entfallen diese Beschränkungen. Die EEG-Förderung bleibt erhalten und wird künftig auch für zwischengespeicherten erneuerbaren Strom gezahlt. Wer Netzstrom zwischenspeichert und zurückspeist, zahlt zudem weniger Umlagen und Netzentgelte, weil die rückgespeisten Mengen saldiert werden.

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Prosumer, Gewerbe und Industrie können so von niedrigeren Stromkosten profitieren, wenn sie Strom in Zeiten niedriger Marktpreise beziehen, und von höheren Erlösen, wenn sie in Zeiten hoher Marktpreise einspeisen. Die MiSpeL-Festlegung werde im Markt dringend erwartet. „Sie wird unzählige große und kleine Stromspeicher sowie Ladepunkte für das Stromsystem aktivieren. Damit können Millionen von engagierten Haushalten zu aktiven Gestaltern der Energiewende werden", betont Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.

Zwei Optionen, Übergangszeit bis 2027

MiSpeL bietet zwei Wege: Die Abgrenzungsoption steht allen Anwendern offen und ermöglicht eine genaue Bestimmung der Strommengen. In der Regel sind das zwei Zähler, in Sonderfällen reicht ein Zähler. Die Pauschaloption richtet sich als vereinfachte Alternative an Haushalte mit einer Solaranlage bis 30 Kilowatt und kommt generell mit einem Zähler aus. Für die Umsetzung bei Netz- und Messstellenbetreibern gilt eine Übergangszeit bis Ende September 2027. Die Pauschaloption setzt zudem noch die beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission voraus.

BVES: Lob für Festlegung, Kritik an Politik

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßt die Festlegung, übt aber auch Kritik. Denn die Speicherbranche hat schon lange auf diese Regelungen gewartet. „Die Bundesnetzagentur hat eine hochkomplexe Aufgabe gelöst und die angekündigte Frist eingehalten. Dass es überhaupt so kompliziert werden musste, zeigt aber auch, dass die Politik viel früher für einen einfachen regulatorischen Rahmen hätte sorgen müssen", erklärt Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.

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Im Workshop bestätigte die Bundesnetzagentur zudem, dass das neue Messkonzept auch für neudeutsch Stand-Alone-Speicher gilt – also Speicher ohne direkt gekoppelte Erzeugungsanlage. Eigene Marktlokationen für Betriebsverbräuche werden damit künftig überflüssig, was Messkonzepte deutlich vereinfacht.

Branche mahnt zur Eile

Der BVES mahnt, die Übergangszeit bis 2027 als aktive Umsetzungsphase zu nutzen. MiSpeL dürfe jetzt nicht versickern, fordert Windelen. „Jetzt müssen die notwendigen Prozesse, IT-Systeme und Vertragsmodelle aufgebaut und verlässlich, unkompliziert sowie möglichst einheitlich umgesetzt werden. Nur wenn die neuen Möglichkeiten tatsächlich genutzt werden können, wird aus einer guten Festlegung auch ein Erfolg für das Energiesystem", betont er. (nhp)

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