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Verschiebung der Inbetriebnahme kann sich lohnen

Die Verschiebung der Inbetriebnahme neuer Anlagen in den Januar kann sich für den Betreiber durchaus rechnen. Darauf weist der Solarenergie-Förderverein hin. Voraussetzung ist, dass die Degression so gering wie in den vergangenen Monaten ausfällt.

In bestimmten Fällen kann es durchaus besser sein, eine Photovoltaikanlage noch im Dezember dieses Jahres zu errichten und erst im Januar 2015 in Betrieb zu nehmen. Darauf weist der Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) in Aachen hin. Der Betreiber einer neuen Anlage sollte sich dies durchaus einmal durchrechnen, vor allem wenn er den Strom nicht selbst verbraucht, sondern ins Netz einspeisen will.

Einspeisevergütung zusätzlich für das Inbetriebnahmejahr

Der SFV rechnet schließlich mit einer nur geringen Absenkung der Einspeisevergütung zum Januar 2015. Diese schätzt er auf 0,5 Prozent. Denn der Zubau an Photovoltaikanlagen wird in diesem Jahr unter dem Korridor bleiben, den die Bundesregierung für die neu zu installierende Leistung angedacht hat. In dem Falle wird noch nicht einmal die volle Basisdegression von einem Prozent fällig. Da dann die Einspeisevergütung im Dezember im Vergleich zum Januar 2015 aber nur geringfügig höher ist, könnte eine Verlängerung der Vergütungsdauer diesen Verlust mehr als ausgleichen. Schließlich wird die Einspeisevergütung nach Paragraph 22 EEG nicht nur für 20 Jahre gewährt, sondern zusätzlich für das Jahr der Inbetriebnahme. Dabei werden aber die noch verbleibenden Monate bis zum Ende dieses Inbetriebnahmejahrs zugrunde gelegt. Dies sind im dem Fall, dass der Generator erst im Januar in Betrieb geht, immerhin zwölf Monate. Geht die Anlage allerdings im Dezember in Betrieb, bleibt nur noch ein Monat übrig. Die Förderung verlängert sich demzufolge um elf Monate, wenn die Anlage erst im Januar 2015 angemeldet wird. „Dieser zeitliche Bonus kann die geringe Vergütungssenkung im Januar mit großer Wahrscheinlichkeit wieder ausgleichen“, betonen die Aachener.

Verschiebung kann sich lohnen

Konkret würde der Betreiber einer Anlage mit einer Leistung von zehn Kilowatt eine Einspeisevergütung von 12,59 Cent pro Kilowattstunde bekommen, wenn er den Generator noch im Dezember dieses Jahres anmeldet. Geht die Anlage aber erst im Januar 2015 in Betrieb, sinkt die Einspeisevergütung auf 12,52 Cent pro Kilowattstunde, wenn die Degression tatsächlich nur 0,5 Prozent beträgt. Diese 12,52 Cent pro Kilowattstunde würde er aber elf Monate länger bekommen. Dies kann durchaus ein Argument für die Verschiebung der Inbetriebnahme in den Januar des kommenden Jahres sein. (su)