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Bundesnetzagentur geht gegen säumige Messstellenbetreiber vor

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Ende März Verfahren gegen 77 grundzuständige Messstellenbetreiber eröffnet. Die betroffenen Unternehmen haben nach den der Behörde vorliegenden Zahlen mit dem Rollout intelligenter Messsysteme (iMSys) noch nicht begonnen. Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) schreibt vor, dass bis Ende 2025 mindestens 20 Prozent der Pflichteinbaufälle mit iMSys ausgestattet sein müssen.

Zwangsgelder als Druckmittel

„Der Einbau von Smart Metern spielt eine zentrale Rolle für die Digitalisierung unseres Stromsystems. Wir stellen fest, dass viele Unternehmen die gesetzlichen Ausbauziele nicht erfüllen“, sagt BNetzA-Präsident Klaus Müller.

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Die betroffenen Unternehmen erhalten im Rahmen der Anhörungen Gelegenheit zur Stellungnahme. Ziel der Verfahren ist es, die Einhaltung der Ausbauziele über Zwangsgelder durchzusetzen. Die Höhe bemisst sich nach Angaben der Bundesnetzagentur unter anderem an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen und muss daher verhältnismäßig sein.

Quote steigt bis 2032 auf 90 Prozent

Die Bundesnetzagentur will sukzessive weitere Aufsichtsverfahren einleiten. Betroffen sind vor allem kleinere und mittelgroße Unternehmen, die die 20-Prozent-Quote noch nicht erreicht haben. Die Pflichteinbaufälle betreffen Verbraucher mit einem Jahresverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie steuerbare Verbraucher nach Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), die zusätzlich mit Steuerungseinrichtungen auszustatten sind. Zu den steuerbaren Verbrauchern zählen etwa Wärmepumpen und Wallboxen.

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Das Gesetz sieht in den kommenden Jahren weitere Quotenprüfungen vor, die sich auch auf Photovoltaikanlagen beziehen. Bis Ende 2032 müssen 90 Prozent der Pflichteinbaufälle ausgestattet sein. Die BNetzA hat angekündigt, auch die Umsetzung dieser Pflichten weiter eng zu überwachen. (nhp)

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