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89 Prozent des Solarpotenzials auf privaten Dächern ungenutzt

Allein im vergangenen Jahr 2020 hat sich eine Rekordanzahl von gut 150.000 privaten Haushalten für Photovoltaik entschlossen. Auswertungen vom Jahresbeginn zeigen hier einen durchschnittlichen Strompreis für private Haushalte von 31,89 Eurocent je Kilowattstunde. Dem gegenüber stehen die Stromgestehungskosten von unter zehn Eurocent je Kilowattstunde bei einer neu installierten Photovoltaikanlage.

Kleinanlage erreicht 7,5 Kilowatt

Eine aktuelle Untersuchung zum deutschen Photovoltaikmarkt durch das Bonner Beratungshaus EUPD Research im Auftrag des Speicherherstellers E3/DC zeigt, dass bis Ende 2020 bereits 1,3 Millionen Anlagen auf deutschen Ein- und Zweifamilienhäusern zu finden sind. Zur Berechnung des bestehenden Solarpotenzials gilt es, die Anzahl an geeigneten Dachflächen zu ermitteln.

Während in ländlich geprägten Landkreisen aufgrund größerer Grundstücke und geringerer Verschattungen ein Großteil der Ein- und Zweifamilienhäuser zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage geeignet ist, beschränkt sich im städtischen Raum das Potenzial auf die Hälfte dieser Gebäudeklasse. Insgesamt ergibt sich damit eine Anzahl an Ein- und Zweifamilienhäusern mit solarer Eignung in Deutschland von 11,7 Millionen.

EEG-Umlagegrenze steigt auf 30 Kilowatt

Gemessen an der Anzahl geeigneter Dachflächen offenbart die EUPD-Analyse ein offenes Potenzial von 89 Prozent auf Ein- und Zweifamilienhäusern in Deutschland. In der regionalen Betrachtung der nachfolgenden Abbildung fällt hierbei auf, dass im Süden Deutschlands die Sättigungsquoten auf Ebene der Landkreise am höchsten ausfallen. Im Gegensatz hierzu lassen sich insbesondere im Osten Deutschlands noch höhere Potenziale erkennen. Im deutschlandweiten Vergleich zeigt der Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt mit einer Sättigungsquote von 3,4 Prozent den geringsten Wert.

Solarstromanlagen zwischen zehn und 15 Kilowatt haben um 248 Prozent zugenommen.

EUPD Research

Solarstromanlagen zwischen zehn und 15 Kilowatt haben um 248 Prozent zugenommen.

Mit der EEG-Reform zum Januar 2021 wurde die Grenze für die Befreiung von der anteiligen EEG-Umlage auf Eigenverbrauch für Anlagen bis zu einer installierten Leistung von zehn auf 30 Kilowatt erweitert. Entsprechend werden zukünftig mehr Photovoltaik-Systeme auf Ein- und Zweifamilienhäusern eine installierte Leistung über zehn Kilowatt aufweisen. Die Wirkung der Gesetzesänderung lässt sich bereits im Vergleich der Monatswerte für Januar und Februar feststellen. Folglich hat die Anzahl an Solaranlagen zwischen zehn und 15 Kilowatt im Jahresvergleich um 248 Prozent zugenommen. (nhp)

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